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Designs und Geschmacksmuster anmelden

Ein Design oder Geschmacksmuster gewährt Ihnen das exklusive Recht, es zu benutzen und Dritten untersagen, es ohne Ihre Zustimmung zu verwenden.


Schützen Sie deshalb Ihre Designs, bevor es ein anderer tut!


Geschützt werden kann sowohl die zwei- als auch die dreidimensionale Erscheinungsform. Der Schutz wird durch Anmeldung und Eintragung erworben und setzt lediglich die Neuheit und Eigenart des Designs voraus.


Neben dem nationalen Design gibt es auch die Möglichkeit, ein Geschmacksmuster mit Schutzwirkung für alle Mitgliedsstaaten der EU eintragen zu lassen. Daneben steht das nicht eingetragene Geschmacksmuster, das automatisch mit Veröffentlichung in der EU entsteht, allerdings auch nur Nachahmungsschutz bietet und nur für drei Jahre geschützt ist.

Eintragungsverfahren

Nationale Designs sind beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt in München anzumelden. Die erforderlichen Angaben sind auf einem Formblatt mitzuteilen und beim DPMA einzureichen. Die Designstelle des DPMA prüft nach Einzahlung der Gebühren, ob die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bei positivem Ergebnis trägt das DPMA das neue Design in das Register ein und veröffentlicht die Eintragung; Sie erhalten schließlich eine Urkunde über die Designeintragung.


Europäische Geschmacksmuster können beim EUIPO, dem Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office) in Alicante, Spanien angemeldet werden. Sie können so mit einer einzigen Anmeldung Schutz für alle Mitgliedsstaaten der EU erlangen.


Der Schutz entsteht mit der Eintragung des Designs oder des Geschmacksmusters und gilt für zunächst 5 Jahre ab dem Anmeldetag; er kann jeweils um fünf Jahre auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.

Was können wir für Sie tun?

Wir prüfen zunächst die Schutzfähigkeit Ihres Designs und führe bei positivem Ergebnis für Sie die Designanmeldung beim DPMA oder die Geschmackmusteranmeldung beim EUIPO durch. Ihre wertvollen Designs und Geschmacksmuster schützen wir, indem wir Ihre Unterlassungsansprüche bei rechtswidriger Benutzung konsequent durchsetzen – Designschutz. Eine Erstberatung im Designrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Designanmeldung und Geschmacksmusteranmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.