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Domainrecht

Eine prägnante und einprägsame Domain kann einen wesentlichen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten; ihr Werbewert kann ganz erheblich sein. Unternehmen sind deshalb gut beraten, wenn sie sich hochwertige Domains für sich oder ihre Produkte sichern. Dabei kann das Problem auftreten, dass alle guten Adressen bereits vergeben sind.


Statt der Wunschadresse mit der Top-Level-Domain .de oder .com bleiben dann oft nur mehr oder weniger verwegene TLDs, die suggerieren, der Anmelder säße in Asien, Südamerika oder Afrika – Ihre Kunden und Besucher finden Sie dann absehbar nicht oder halten Sie möglicherweise für weniger seriös.


Sicherlich gibt es Fälle, in denen derjenige, der die Domain blockiert, ein eigenes berechtigtes Interesse an ihr hat. Prominente Beispiele für ein solches berechtiges Interesse sind die beiden voneinander unabhängigen Unternehmen Peek & Cloppenburg in Düsseldorf und Hamburg sowie Aldi Süd und Aldi Nord, auch wenn diesen Unternehmen selbstverständlich nicht unterstellt werden soll, dass sie irgendwelche Domains blockieren würden.

Anspruch auf Löschung oder Herausgabe

Möglicherweise steht Ihnen ein Anspruch auf Löschung oder sogar auf Herausgabe der begehrten Internetadresse zu. Ob das der Fall ist und wie sich diese Ansprüche notfalls auch durchsetzen lassen, hängt in erster Linie davon ab, um welche Top-Level-Domain (etwa .de, .com oder .org) es sich handelt.

.aero, .asia, .biz, .cat, .com, .coop, .info, .jobs, .mobi, .museum, .name, .net, .org, .pro, .tel oder .travel

Bei diesen TLDs ist das ICANN-Schiedsverfahren durchzuführen, auch bekannt als UDRP-Verfahren. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nicht nur die Freigabe der Domain verlangen können, sondern darüber hinaus auch die unmittelbare Übertragung der Domain. Die Chancen, erfolgreich ein Schiedsverfahren nach der UDRP zu führen, stehen nach unseren Erfahrungen gut.


Natürlich vertreten wir Sie auch dann gern, wenn jemand Ihrer Domain an den Kragen möchte. Wichtig ist es dann, zeitig rechtlichen Beistand zu suchen: Die Fristen im UDRP-Verfahren sind enorm kurz.

.de-Domains

Für deutsche Top-Level-Domains sind die ordentlichen Gerichte zuständig; insoweit ist das Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen sowie ergänzend das allgemeine Namensrecht maßgeblich. Wichtig ist, dass noch vor Beginn des Rechtsstreits ein Dispute-Eintrag bei der DENIC eG angelegt wird, damit Ihr Gegner die Domain nicht an Dritte überträgt, um sie auf diese Weise Ihrem Zugriff zu entziehen.

Was können wir für Sie tun?

Wir sind mit dem Markenrecht, dem Kennzeichenrecht, dem Namensrecht und dem Domainrecht bestens vertraut. Wir helfen Ihnen, schnell und unkompliziert Zugriff auf Ihre Wunschdomain zu bekommen. Der Werbewert einer einprägsamen und prägnanten Domain übersteigt unser Honorar in der Regel um ein Vielfaches.


Eine Erstberatung bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu dem Thema Domainrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.