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Erstberatung im Markenrecht zum Festpreis.

Im Rahmen einer Erstberatung zu einer Angelegenheit im Markenrecht klären wir den Sachverhalt auf und unterbreiten konkrete Lösungsvorschläge. Unser Ziel ist es, Ihnen die Entscheidung zu ermöglichen, ob und gegebenenfalls wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen möchten.


Die Erstberatung zu markenrechtlichen Fragen führen wir zu günstigen und transparenten Pauschalpreisen durch. Wir berechnen für eine markenrechtliche Erstberatung lediglich 250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer – dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Davon abgedeckt ist eine persönliche oder telefonische Beratung, die gerne etwa eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen darf.


Bei einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit wird das Honorar angerechnet, so dass wir für die Erstberatung dann letztlich nichts berechnen. Ihr erster Anruf ist selbstverständlich in jedem Fall kostenfrei.

Was können wir für Sie tun?

Ein Auszug aus unserem Beratungsangebot:


  •  Beratung zur Schutzfähigkeit von Produkten in markenrechtlicher Hinsicht

  •  Entwicklung einer individuellen Markenstrategie

  •  Markenlizenzvertrag entwickeln

  •  Markenrecherche (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, national und international)

  •  Markenanmeldung bei DPMA, EUIPO und WIPO

  •  Unternehmenskennzeichen schützen

  •  Firmennamen schützen

  •  Marke schützen: Abmahnung bei Markenverletzung

  •  Abmahnung bei Kennzeichenverletzung

  •  Einstweilige Verfügung

  •  Grenzbeschlagnahme

  •  Markenüberwachung

  •  Widerspruch gegen Markenanmeldung

  •  Löschungsverfahren gegen Marken, die wegen Nichtigkeit oder Verfalls löschungsreif sind.

  •  Markenverwaltung

  •  Lizenzgebühren und Schadensersatz einziehen

  •  Beratung zur Reichweite des Schutzes eingetragener Marken

  •  Verteidigung gegen Abmahnungen


Jede Menge Fragen? Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen zu einem markenrechtlichen Thema benötigen.

Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten?

Wenn Sie wegen einer vermeintlichen Markenverletzung oder der Verletzung eines anderen Kennzeichens, etwa einer geschäftlichen Bezeichnung oder eines Werktitels, abgemahnt worden sind, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich eine Marke oder ein anderes Kennzeichen verletzen und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zum Markenrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.