ERLENHARDT RECHTSANWÄLTE
Erstberatung im Urheberrecht
Im Rahmen einer Erstberatung zu einer Angelegenheit im Urheberrecht klären wir den Sachverhalt auf und unterbreiten konkrete Lösungsvorschläge. Unser Ziel ist es, Ihnen die Entscheidung zu ermöglichen, ob und gegebenenfalls wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen möchten.
Die Erstberatung zu urheberrechtlichen Fragen führen wir zu günstigen Pauschalpreisen durch. Wir berechnen für eine urheberrechtliche Erstberatung in der Regel lediglich 250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer – dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Davon abgedeckt ist eine persönliche oder telefonische Beratung, die gerne etwa eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen darf.
Bei einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit wird das Honorar angerechnet, so dass die Erstberatung dann letztlich kostenlos ist.
Was können wir für Sie tun?
Ein Auszug aus unserem Beratungsangebot:
•Entwicklung einer individuellen Schutzstrategie für Ihr geistiges Eigentum
•Lizenzvertrag für urheberrechtliche Nutzungsrechte entwickeln
•Plagiate bekämpfen – geistiges Eigentum schützen
•Lizenzgebühren und Schadensersatz einziehen
•Verteidigung gegen Abmahnungen
Jede Menge Fragen? Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen zu einem urheberrechtlichen Thema benötigen.
Wenn Sie wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden sind, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich fremde Urheberrechte verletzen und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.
Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.
Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um das Thema Urheberrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte und Gemeinden gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve. Unsere Mandanten kommen auch aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München.
BD&E Rechtsanwälte
Kanzlei für Marken, Medien & Werbung
Büro Düsseldorf
Neumannstraße 10
40235 Düsseldorf
Tel. +49 (211) 54 555 95 0
Fax +49 (211) 54 555 95 1
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