DE  EN

Erstberatung im Wettbewerbsrecht zum Festpreis.

Im Rahmen einer Erstberatung zu einer Angelegenheit im Wettbewerbsrecht klären wir den Sachverhalt auf und unterbreiten konkrete Lösungsvorschläge. Unser Ziel ist es, Ihnen die Entscheidung zu ermöglichen, ob und gegebenenfalls wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen möchten.


Die Erstberatung zu wettbewerbsrechtlichen Fragen führen wir zu günstigen Pauschalpreisen durch. Wir berechnen für eine wettbewerbsrechtliche Erstberatung lediglich 250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer – dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Davon abgedeckt ist eine persönliche oder telefonische Beratung, die gerne etwa eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen darf.


Bei einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit wird das Honorar angerechnet, so dass wir für die Erstberatung dann letztlich nichts berechnen. Ihr erster Anruf ist selbstverständlich in jedem Fall kostenfrei.

Was können wir für Sie tun?

Ein Auszug aus unserem Beratungsangebot:


  •  Beratung zur Schutzfähigkeit von Produkten in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht

  •  Beratung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen

  •  Prüfung von Claims und Werbeaussagen

  •  Vorgehen gegen den unlauteren Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen

  •  Abmahnung bei unlauterem Wettbewerb

  •  Einstweilige Verfügung

  •  Heilmittelwerbung prüfen

  •  Verteidigung gegen Abmahnungen


Jede Menge Fragen? Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen zu einem wettbewerbsrechtlichen Thema benötigen.

Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten?

Wenn Sie wegen eines angeblich unlauteren Verhaltens eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie sich tatsächlich unlauter verhalten und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Bei einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung können Sie die Erstattung der eigenen Anwaltsgebühren verlangen. Vielleicht ist Ihr Gegner uns auch schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zum Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.