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Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)

Das IT-Recht oder Informationstechnologierecht betrifft im Wesentlichen das Vertragsrecht der Informationstechnologien (einschließlich AGB), das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (Fernabsatzrecht), das Domainrecht, das Datenschutzrecht und das Telekommunikationsrecht.


Ein Fachanwalt ist ein von der Rechtsanwaltskammer geprüfter Experte in seinem Fachgebiet. Wir sind seit Jahren in den Rechtsgebieten Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht tätig. Wir kennen das Informationsrechnologierecht, insbesondere seine Bezüge zum gewerblichen Rechtsschutz dadurch bestens. Wir sind vor allem mit dem Schutz und der Durchsetzung der berechtigten Interessen solcher Mandanten vertraut, deren gewerbliche Schutzrechte durch andere verletzt werden. Wir beraten unsere Mandanten außerdem ständig bei der Vertragsgestaltung.


Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt ist auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, seit er die für dieses Fachgebiet erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse der Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf nachgewiesen hat. Er führt außerdem den Titel Master of Laws (LL.M.), seit er einen berufsbegleitenden Masterstudiengang zur Vertiefung seiner theoretischen Kenntnisse des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich abgeschlossen hat.

Was können wir für Sie tun?

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, um Ihr geistiges Eigentum optimal zu schützen und melden gewerbliche Schutzrechte für Sie an. Wir gehen entschieden gegen Verletzer Ihrer Marken und Urheberrechte bzw. Leistungsschutzrechte sowie gegen unlauteres Verhalten der Konkurrenz vor, insbesondere auch in Fällen mit Bezug zum eCommerce.


Ihre Unterlassungsansprüche setzen wir mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung durch – nur so lässt sich Ihr geistiges Eigentum wirkungsvoll und nachhaltig schützen.


Eine Erstberatung bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Abmahnung erhalten?

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Rechtsgebiete Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.