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Modifizierte Unterlassungserklärung

Eine Unterlassungserklärung dient der Abwehr eines Unterlassungsanspruchs und wird meist aufgrund einer außergerichtlichen Abmahnung abgegeben. Einer Abmahnung ist üblicherweise auch der Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt. Diesen sollten Sie allerdings nicht vorschnell unterzeichnen; zunächst muss geprüft werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht – und selbst wenn das der Fall ist, ist die der Abmahnung beigefügte, vorgefertigte Unterlassungserklärung in der Regel sehr einseitig zugunsten des Abmahnenden formuliert und sollte modifiziert werden.


Sobald eine korrekt formulierte Unterlassungserklärung abgegeben ist, sinkt das Kostenrisiko des Abgemahnten ganz erheblich. Hintergrund ist folgender: maßgeblich für die Berechnung von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, die von der unterlegenen Partei zu tragen sind, ist der Gegenstandswert oder auch Streitwert der verfolgten Ansprüche – dieser ist bei Unterlassungsansprüchen, die ja in die Zukunft gerichtet sind, tendenziell recht hoch. Sobald eine korrekt formulierte Unterlassungserklärung abgegeben ist, können Unterlassungsansprüche nicht mehr geltend werden mit der Folge, dass der Streitwert eines möglichen Gerichtsverfahrens ganz erheblich sinkt.

Anspruch auf Unterlassen

Voraussetzung für die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist, dass überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht – das muss genau geprüft werden. Bitte bedenken Sie, dass durch eine (wirksame) Unterlassungserklärung ein bindender Vertrag zustande kommen kann. Jeder Verstoß kostet unter Umständen mehrere Tausend Euro. Deshalb muss genau geprüft werden, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung überhaupt abzugeben ist und wenn ja, in welcher Form.


Wenn ein Unterlassungsanspruch besteht, muss eine gegebenenfalls modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dabei sind Dinge wie Hamburger Brauch, Aufbrauchsfristen oder Umsetzungsfristen, Kerntheorie usw. zu berücksichten. Alternativ kann die Hinterlegung einer Schutzschrift in Betracht gezogen werden.


Wir raten deshalb dringend davon ab, eine (modifizierte) Unterlassungserklärung selbst zu formulieren oder ein Muster aus dem Internet zu verwenden. Sie laufen sonst Gefahr, ein Schuldeingeständnis abzugeben und sich darüber hinaus viel weiter zu verpflichten als erforderlich.

Erste Hilfe bei einer Abmahnung – so funktioniert‘s:

Senden Sie die Abmahnung unverbindlich per E-Mail oder Fax. Wir prüfen zunächst, ob die Abmahnung berechtigt ist, informieren Sie über die bei einer Mandatierung anfallenden Kosten und geben eine erste Einschätzung ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt. Sofern Sie uns dann Ihren Fall anvertrauen möchten, erledigen wir Folgendes für Sie:


  •  Wir beraten Sie umfassend und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie

  •  Wir wehren unberechtigte Abmahnungen ab – in anderen Fällen geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und begrenzen Ihre Kosten

  •  Wir übernehmen natürlich die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei


Bei einer Abmahnung ist es wichtig, schnell zu reagieren. Sie riskieren sonst eine einstweilige Verfügung oder eine Klage. Wir antworten deshalb in der Regel noch am selben Werktag.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Rechtsgebiete Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.