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Negative Bewertung erhalten? Wir machen das.

Die Grenzen des rechtlich Zulässigen werden bei Bewertungen häufig überschritten. Viele negativen Bewertungen lassen sich deshalb entfernen, etwa wenn die Bewertung den Bewerteten in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder seiner Ehre verletzt, was beispielsweise bei Schmähkritik der Fall ist. Die folgenden Urteilszitate verdeutlichen, worauf es im Einzelnen ankommt.


„Als Schmähkritik sind Meinungsäußerungen anzusehen, die lediglich dazu dienen, den Adressaten zu diffamieren und bei denen die Auseinandersetzung in der Sache in den Hintergrund tritt.“


„Vorrangig werden für diese Fallgruppe beleidigende Bewertungen in Betracht kommen, die sich in der Äußerung von Schimpfworten erschöpfen und keinen erkennbaren Bezug zur Transaktion aufweisen, wobei eine Verletzung des Gebots sachlicher Bewertungen schon dann bejaht wird, wenn die Bewertung keine konkreten Angaben dazu enthält, welches (Fehl-)Verhalten bei der Transaktion dem Vertragspartner zur Last gelegt wird.“

Was können wir für Sie tun?

Wir haben bereits zahlreiche Bewertungen für unsere Mandanten entfernt und prüfen, ob auch Ihre Bewertung gelöscht werden kann, etwa von Plattformen wie jameda.de, ebay.de oder google.de. Rufen Sie an oder schicken uns einen Link zu Ihrer Bewertung; das erste Gespräch ist selbstverständlich kostenlos.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu negativen Bewertungen zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.