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Produktsicherheit

An die Sicherheit von Produkten werden immer höhere Anforderungen gestellt. Bei der Herstellung und dem Vertrieb ihrer Produkte sind eine Vielzahl europäischer und nationaler Sicherheitsvorschriften beachten. Um Risiken zu vermeiden, ist ein effizientes Qualitätssicherungssystem aufzubauen und aufrechtzuerhalten.

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten unsere Mandanten bei der Umsetzung der Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes, der darauf basierenden Produktsicherheitsverordnungen und der zahlreichen Sondervorschriften für einzelne Branchen in die tägliche Praxis, etwa hinsichlicht der Kennzeichnung von Elektrogeräten und Verbraucherprodukten. Sonderregeln gelten beispielsweise für Spielzeuge, elektrische Betriebsmittel, Druckbehälter, Aufzüge, Sportboote und Maschinen, weshalb die Einstufung eines Produkts in eine dieser Kategorien von großer praktischer Bedeutung ist.


Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Formulierung von Bedienungs- und Montageanleitungen, beim Aufbau und der Aufrechterhaltung einer funktionierenden Qualitätssicherung und nicht zuletzt bei der Abwehr von Schadensersatzforderungen.


Wir korrespondieren mit den Marktüberwachungsbehörden, die manchmal andere Auffassungen als unsere Mandanten hinsichtlich der Anforderungen an die Sicherheit der von unseren Mandanten hergestellten und vertriebenen Produkte haben. Das betrifft etwa die Themen CE-Kennzeichnung, GS-Zeichen, EU-Konformitätserklärung, REACH, RoHS, ElektroStoffV usw. Wir beraten unsere Mandanten beim Launch neuer Produkte hinsichtlich der Produktsicherheit, um das Eingreifen der Marktüberwachungsbehörden durch Erlass von Marktüberwachungsmaßnahmen, etwa der Anordnung von Produktrückrufen, zu vermeiden.


Eine Erstberatung im Vertriebsrecht und eine Erstberatung im Wettbewerbsrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Vertriebsrecht, Wettbewerbsrecht und Produktsicherheit zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.