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Produktsicherheitsverordnungen

Folgenden Produktsicherheitsverordnungen wurden aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes erlassen und sehen Sonderregelungen für die genannten Produkte vor:


  •  Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (1. ProdSV)

  •  Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV)

  •  Verordnung über einfache Druckbehälter (6. ProdSV)

  •  Gasverbrauchseinrichtungsverordnung (7. ProdSV)

  •  Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV)

  •  Maschinenverordnung (9. ProdSV)

  •  Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder (10. ProdSV)

  •  Explosionsschutzverordnung (11. ProdSV)

  •  Aufzugsverordnung (12. ProdSV)

  •  Aerosolpackungsverordnung (13. ProdSV)

  •  Druckgeräteverordnung (14. ProdSV)

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten unsere Mandanten zu der Frage, ob eine dieser Verordnung auf die von ihnen hergestellten oder vertriebenen Produkte Anwendung findet und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für den Vertrieb dieser Produkte ergeben. Eine Erstberatung im Vertriebsrecht und eine Erstberatung im Wettbewerbsrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Vertriebsrecht und Produktsicherheit zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.