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Effektiver Schutz gegen Designverletzungen und Geschmacksmusterverletzungen.

Gegen Design- und Geschmacksmusterverletzungen gehen wir im Namen unserer Mandanten konsequent vor. Bei rechtswidriger Nutzung der Designs oder Geschmacksmuster setzen wir die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung effektiv und effizient durch. Nur so lassen sich Designs und Geschmacksmuster wirkungsvoll und nachhaltig schützen.


Daneben steht ihnen in der Regel Schadensersatz zu, den wir selbstverständlich ebenfalls einziehen, sowie eine Reihe weiterer Ansprüche, insbesondere Auskunft über den Vertriebsweg, damit wir diesen zurückverfolgen und so den Vertrieb der designverletzenden Ware effektiv unterbinden können.

Abmahnung wegen Designverletzung oder Geschmacksmusterverletzung erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben wegen einer vermeintlichen Design- oder Geschmacksmusterverletzung, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich ein fremdes Design oder Geschmacksmuster verletzen und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu Designs und Geschmacksmustern zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.