Abmahnungen
Abmahnungen von der Wettbewerbszentrale
14.03.2014
Die Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.) mit Büros in Bad Homburg, Hamburg, Berlin, Dortmund, Stuttgart und München verschickt Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Kostenpauschale verlangt.
Grundsätzlich dürfen nur Mitbewerber derartige Abmahnungen aussprechen, das heißt es muss ein Wettbewerbsverhältnis bestehen, was bei der Wettbewerbszentrale natürlich nicht der Fall ist. Sie ist allerdings dennoch zur Verfolgung unlauteren Wettbewerbs berechtigt, wenn ihr eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG).
