Abmahnungen
Abmahnungen durch Vereine und Verbände wegen unlauteren Wettbewerbs
14.04.2016
Verschiedene Vereine und Verbände – z.B. die Wettbewerbszentrale – können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen, um unlautere Verhaltensweisen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beanstanden, beispielsweise bestimmte Werbeformen.
In solchen Abmahnung wird üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Kostenpauschale verlangt.
Der betreffende Verein oder Verband muss berechtigt sein, derartige Abmahnungen auszusprechen, was der Fall ist, wenn er auf der Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) zu finden ist, die vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Wenn das nicht der Fall ist, können rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen dennoch dazu berechtigt sein, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen, wenn ihnen unter anderem eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben.
