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Verteidigung gegen Abmahnungen
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Abmahnungen von Lubberger Lehment Rechtsanwälte wegen Markenverletzungen
16.01.2019
Die Kanzlei Lubberger Lehment mit Büros in Berlin, Hamburg und München hat für verschiedene Unternehmen Abmahnungen wegen Markenverletzungen ausgesprochen. Die uns vorliegenden Abmahnungen wurden im Namen der
- Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg (Marken „VW im Kreis“, „VW“, „Volkswagen“, „Käfer“, „Beetle“, „Bulli“, „Käfer 3D“, „Bulli 3D")
ausgesprochen. Bekannt sind darüber hinaus Abmahnungen im Auftrag der folgenden Unternehmen:
- Clarins Gmbh, Starnberg (Marke „Clarins“, „Thierry Mugler“ u.a.)
- Coty Germany GmbH, Mainz (Marke „Davidoff“, „Joop“, „Calvin Klein“, „Cerutti“, „Jil Sander“ u.a.)
- L‘Oréal S.A., Frankreich (Produktfälschungen)
- Ortlieb Sportartikel GmbH, Heilbronn (Marke „Ortlieb“)
- SKODA AUTO a.s., Tschechische Republik (Marke „SKODA“, Skoda-Logo, „VRS“)
In der uns vorliegenden Abmahnung wurden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung und Kostenerstattung geltend gemacht. Verlangt wurde insbesondere die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erklärung, den entstandenen Schaden zu übernehmen.
Nicht voreilig zahlen oder unterschreiben
Wenn Sie eine solche oder eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Es droht sonst eine Klage oder eine einstweilige Verfügung.
Marken-, wettbewerbs-, design- und urheberrechtlichen Abmahnungen ist häufig eine Unterlassungserklärung beigefügt, die Sie allerdings ohne vorherige anwaltliche Prüfung keinesfalls unterschreiben sollten. Solche Unterlassungserklärungen sind häufig viel zu weit gefasst, so dass Sie möglicherweise erheblich mehr versprechen würden als erforderlich – wenn es überhaupt erforderlich ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei einer künftigen Zuwiderhandlung möglicherweise eine Vertragsstrafe zahlen müssen, die bei mehreren Tausend Euro liegen kann.
Auch wenn die Abmahnung auf den ersten Blick vielleicht überzeugend klingen mag, müssen die geltend gemachten Ansprüche keineswegs bestehen. Bitte nehmen Sie auch keine Zahlung an die Gegenseite vor, bis die Abmahnung geprüft ist.
Machen Sie keine Experimente
Es ist fast immer sinnvoll, sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren, und zwar selbst dann, wenn die darin enthaltenen Behauptungen zutreffen. Aber: Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht sind Spezialgebiete. Es ist daher kaum möglich, sich selbst erfolgreich zu verteidigen.
Gehen Sie kein Risiko ein und nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Mit erfahrenem Anwalt an Ihrer Seite stehen die Chancen deutlich besser. Aufgrund unserer Fokussierung auf gewerblichen Rechtsschutz (was ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?) können wir Sie in solchen Fällen optimal beraten.
Was können wir für Sie tun?
Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen verteidigt und wissen, was zu tun ist. Wir prüfen für Sie, ob ein Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht und wehren ungerechtfertigte, möglicherweise auch überzogene Forderungen ab. So funktioniert‘s:
1. Abmahnung einsenden
Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich per E-Mail oder per Fax – dadurch entstehen noch keine Kosten.
2. Von erfahrenem Rechtsanwalt beraten lassen
Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und geben eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten ab. Nach Auftragserteilung beraten wir Sie umfassend und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Verteidigungsstrategie.
3. Richtig reagieren
Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen – in anderen Fällen geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und begrenzen Ihre Kosten. Selbstverständlich übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite.
Wir verteidigen Sie umfassend gegen die Abmahnung. Die Übersendung Ihrer Unterlagen dient der Klärung des Sachverhalts und ist in jedem Fall kostenfrei.
Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu Abmahnungen aus den Rechtsgebieten Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.