Abmahnungen
Abmahnung von Meyerlustenberger Lachenal Rechtsanwälte für Vitra Collections AG wegen unlauteren Wettbewerbs (Nachahmung, Rufausnutzung, Herkunftstäuschung)
10.06.2019
Gegner: Vitra Collections AG, Klünenfeldstrasse 22, 4132 Muttenz, Schweiz
vertreten von: Meyerlustenberger Lachenal AG Rechtsanwälte Attorneys at Law, Schiffbaustrasse 2, 8031 Zürich, Schweiz
Uns liegt eine Abmahnung zur Bearbeitung vor, die von der Kanzlei Meyerlustenberger Rechtsanwälte aus der Schweiz im Auftrag der Vitra Collections AG verschickt wurde, und zwar wegen der vermeintlichen Nachahmung von Stühlen von Charles und Ray Eames. Konkret wird unserer Mandantin die Täuschung über die Herkunft der angebotenen Stühle und die Ausnutzung des guten Rufs des Originals vorgeworfen. Die Gegenseite stützt sich insoweit auf § 4 Nr. 3 lit. a und lit. b UWG:
§ 4 Mitbewerberschutz
Unlauter handelt, wer
1. die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft;
2. über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind; handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist die Handlung nur dann unlauter, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet wurden;
3. Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
4. Mitbewerber gezielt behindert.
In der Abmahnung wird verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft über die Herkunft der beanstandeten Nachahmungen und die Zahl der verkauften Möbelstücke zu machen sowie etwaige verbliebene Möbelstücke zu vernichten. Die Erstattung von Anwaltskosten wird noch nicht verlangt, aber diese Forderung dürfte alsbald folgen.
