Abmahnungen
Abmahnung von Gleiss & Große Intellectual Property für Qlocktwo License GmbH und Qlocktwo Manufacture GmbH wegen Designverletzung, Urheberrechtsverletzung und unlauterer Produktnachahmung
28.11.2025
Gegner: QLOCKTWO License GmbH und QLOCKTWO Manufacture GmbH, Goethestr. 29, 73525 Schwäbisch Gmünd
vertreten von: Gleiß & Grosse Intellectual Property, Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart
Uns liegt eine Abmahnung zur Bearbeitung vor, die von der Kanzlei Gleiß & Grosse Intellectual Property (Sachbearbeiter: Prof. Dr. Nils Heide) aus Stuttgart im Auftrag der QLOCKTWO License GmbH und QLOCKTWO Manufacture GmbH verschickt wurde, und zwar wegen der vermeintlichen Nachahmung von Wortuhren. Unserem Mandanten wird die Verletzung mehrerer Geschmacksmuster (=Design) jeweils mit Schutzwirkung für die Europäische Union, einer Urheberrechtsverletzung sowie einer unlauteren Produktnachahmung mittels vermeidbarer Herkunftstäuschung, Rufausbeutung und Rufbeeinträchtigung vorgeworfen.
In der Abmahnung wird zwar nur verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der vorformulierte Entwurf sieht allerdings vor, dass neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die verbliebenen Wortuhren zum Zwecke der Vernichtung herausgegeben werden, Auskunft erteilt wird unter anderem über die Zahl der verkauften Wortuhren sowie darüber Rechnung gelegt wird. Ferner sieht die vorgefertigte Unterlassungserklärung den Rückruf der an gewerbliche Abnehmer gelieferten Uhren vor sowie Schadensersatz und Kostenerstattung aus einem Gegenstandswert von 110.000,00 €, das heißt von 2.584,09 €.
