Abmahnungen
Abmahnung von Bockermann Ksoll Griepenstroh Osterhoff Patentanwälte für PINkey AG wegen Patentverletzung in Bezug auf AirTag Wallets
22.05.2025
Uns liegt eine patentrechtliche Abmahnung vor, die von der Kanzlei Bockermann Ksoll Griepenstroh Osterhoff Patentanwälte aus Bochum (Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Utz Osterhoff) im Auftrag der PINkey AG, Sonneberger Straße 16, 98744 Schwarzatal verschickt wurde. Die PINkey AG beansprucht Schutz für entsprechende AirTag-Geldbörsen (AirTag Wallets) mittels eines europäischen Patents (EP 4079183B1), das als Einheitspatent validiert und auch in Deutschland in Kraft sei.
In der Abmahnung werden Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gemäß § 139 PatG geltend gemacht. Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; ein entsprechendes Muster ist der Abmahung beigefügt, das auch die Erfüllung weiterer Ansprüche vorsieht, insbesondere auf Rückruf, Schadensersatz, Auskunft und Kostenerstattung in Höhe von 3.865,00 €, was aus dem zugrunde gelegten Gegenstandswert von 250.000,00 € resultiert.
