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Arbeitnehmerwechsel und Know-how-Schutz (Geheimhaltungspflichten, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Arbeitnehmererfindungen, Wettbewerbsverbote)

26.04.2022

Andreas Erlenhardt hat heute an einer Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Arbeitnehmerwechsel und Know-how-Schutz“ teilgenommen. Die Schwerpunkte des fünfstündigen Seminars waren wie folgt:

  • Gewerbliche Schutzrechte: Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken und Unternehmenskennzeichen, Urheberschutz
  • Rechte an Arbeitsergebnissen, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen (Diensterfindungen, Meldepflicht, Recht der Inanspruchnahme) und urheberrechtlich geschützten Werken
  • Vergütung des Erfinders und des Urhebers
  • Geheimnisschutz und Know-how-Schutz: Geheimhaltungspflichten, Geheimhaltungsvereinbarungen, Geschäftsgeheimnisse, Betriebsgeheimnisse, Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), Nachahmung von Produkten, Abwerben von Mitarbeitern
  • Konsequenzen bei Verstößen und prozessuale Durchsetzung der bestehenden Ansprüche (Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch, Herausgabeanspruch, Schadensersatzanspruch, Auskunftsansprüche) mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Klage einschließlich der dabei regelmäßig auftretenden Probleme (konkrete Formulierung der Klageanträge, Substantiierung, Darlegung und Beweisführung)
  • Geheimhaltungspflichten im Arbeitsverhältnis und danach
  • Wettbewerbsverbote, sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch danach (sachlicher, räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich, Vertragsstrafe, Karenzentschädigung)

Es war nicht viel Neues dabei, aber dennoch eine gute Zusammenfassung. Sprechen Sie uns bei Fragen zu den genannten Themen gerne an.

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Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



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