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Lassen Sie uns über Geld sprechen.

Gute anwaltliche Beratung ist ihren Preis wert. Kostenlose Rechtsberatung hingegen ist nicht nur sinnlos, sondern aus gutem Grund sogar verboten. Das bedeutet aber nicht, dass anwaltliche Beratung zwangsläufig teuer sein muss. Im Gegenteil: ein guter Rat zu fairen Konditionen ist meistens viel mehr wert als er kostet.


Die Konditionen, zu denen wir tätig werden, entsprechen der Arbeitsweise und dem Qualitätsanspruch einer hoch spezialisierten Anwaltsboutique. Wir haben uns auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert, schlanke Strukturen und arbeiten deshalb extrem effizient. Den dadurch erlangten Preisvorteil geben wir an unsere Mandanten weiter.


Eine positive Kosten-Nutzen-Bilanz unserer Mandanten ist für uns schon deshalb wichtig, weil wir grundsätzlich an langfristiger Zusammenarbeit interessiert sind. Dennoch bearbeiten wir gerne auch einzelne Fälle, etwa Probemandate vor einem größeren Beratungsauftrag. Die Kosten bleiben in jedem Fall transparent – die Details besprechen wir gerne mit Ihnen.

Erstberatung

Das erste Gespräch dient in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen und, sofern Sie uns bereits einen Fall zur Bearbeitung übergeben möchten, der Klärung des Sachverhalts. Wir teilen Ihnen im Rahmen des Gesprächs mit, wie wir die Rechtslage einschätzen und unterbreiten konkrete Lösungsvorschläge.


Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, die bei einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit angerechnet werden.

Weitere Tätigkeit

Bei uns gibt es nichts von der Stange, sondern nur individuell auf unsere Mandanten zugeschnittene Lösungen. Wir rechnen unsere Tätigkeit dementsprechend in der Regel auf der Grundlage des für die Bearbeitung erforderlichen Zeitaufwands zu einem vorher vereinbarten Stundensatz ab, und zwar nicht in großzügigen Viertelstundentakten, sondern minutengenau. Damit unsere Mandanten dabei stets die volle Kontrolle über die entstehenden Kosten haben, tun wir das in regelmäßigen Abständen, in der Regel einmal im Monat oder alle zwei Monate, und arbeiten im Übrigen gerne mit Zeitbudgets, die wir auf Wunsch gerne auch fortlaufend mit unseren Mandanten abstimmen.


Die meisten Fälle bearbeiten wir nach dem Vier-Augen-Prinzip, weil die Erfahrung zeigt, dass das einfach effektiver ist; höhere Kosten entstehen dadurch nicht, weil wir die Zeiten, die bei internen Beratungen anfallen, selbstverständlich nicht doppelt berechnen. Wir begründen in der Regel bereits Abmahnungen und andere außergerichtliche Schreiben ausführlich im Rahmen eines von Anfang bis Ende konsequent durchdachten Schreibens, selbstverständlich stets mit Blick auf das zur Verfügung stehende Budget.


Bei dieser Vorgehensweise haben wir erstens kein Interesse daran, irgendwelche Anwaltsgebühren durch sinnlose Zweizeiler zu generieren, weil wir ohnehin anders abrechnen. Zweitens steigt dadurch erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass die Auseinandersetzung schon außergerichtlich beigelegt wird, weil der Gegner die Ansprüche unseres Mandanten erfüllt, so dass eine Klage überflüssig ist, oder es gelingt uns, die Gegenseite davon zu überzeugen, dass die von ihr geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen oder dass ihre weitere Verfolgung im Rahmen einer Klage mit zu großen Risiken behaftet ist, als dass ihre gerichtliche Verfolgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll wäre.


Aufgrund der beschriebenen Abrechnungsweise nach Zeitaufwand ist einerseits ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet, und unsere Mandanten können sich andererseits auch sicher sein, dass wir allen Fragen, die mit ihrem Anliegen einhergehen, die nötige Aufmerksamkeit widmen.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Rechtsgebiete Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.