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Internaionale Designs anmelden – Designs international schützen.

Ein internationales Design gewährt Ihnen das exklusive Recht, es im jeweiligen Land zu benutzen und Dritten untersagen, es ohne Ihre Zustimmung zu verwenden. Schützen Sie deshalb Ihre Designs, bevor es ein anderer tut!


Geschützt werden kann sowohl die zwei- als auch die dreidimensionale Erscheinungsform. Der Schutz wird durch Anmeldung und Eintragung erworben und setzt lediglich die Neuheit und Eigenart des Designs voraus. Letzteres wird im Rahmen der Anmeldung allerdings nicht geprüft, sondern erst in einem etwaigen Verletzungsverfahren nach der Eintragung.


Internationale Designs können über das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (Haager Musterabkommen) angemeldet werden.

Eintragungsverfahren bei einer internationalen Designanmeldung

Internationale Designs werden bei der WIPO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization) in Genf angemeldet. Rechtsgrundlage ist das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle. Auf diesem Weg können Sie mit einer Anmeldung Schutz für viele Länder erlangen.


Der Schutz entsteht mit der Eintragung des Designs und gilt für zunächst 5 Jahre ab dem Anmeldetag; er kann jeweils um fünf Jahre auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.

Gebühren bei einer internationalen Designanmeldung

Bei der Anmeldung einer internationalen Designs sind folgende Gebühren an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf zu zahlen:


  •  397,00 CHF – Grundgebühr der WIPO

  •  Weitere Gebühren der jeweiligen Zielländer, deren Höhe individuell berechnet werden muss

Unsere Erfahrung bei internationalen Designanmeldungen

In den folgenden Ländern haben wir bereits Designs angemeldet, wobei diese Liste nicht abschließend ist:


Designanmeldung Albanien, Designanmeldung Armenien, Designanmeldung Azerbaijan, Designanmeldung Bosnien und Herzegowina, Designanmeldung Ägypten, Designanmeldung Großbritannien (UK), Designanmeldung Georgien, Designanmeldung Montenegro, Designanmeldung Nordmazedonien, Designanmeldung Afrika (African Intellectual Property Organization, OAPI), Designanmeldung Oman, Designanmeldung Serbien, Designanmeldung Russland, Designanmeldung Syrien, Designanmeldung Tunesien, Designanmeldung Türkei, Designanmeldung USA


Natürlich verwalten wir das Designortfolio unserer Mandanten auch nach eder Eintragung, das heißt wir sorgen unter anderem für die Verlängerung der Designs, koordinieren das Vorgehen bei etwaigen Designerletzungen und überwachen Neuanmeldungen der Konkurrenten unserer Mandanten.

Was können wir für Sie tun?

Wir prüfen zunächst die Schutzfähigkeit Ihres Designs und führe bei positivem Ergebnis für Sie die Anmeldung internationaler Designs bei der WIPO durch.


Nach der Eintragung schützen wir Ihre eingetragenen Designs, indem wir Ihre Unterlassungsansprüche bei rechtswidriger Benutzung entweder selbst konsequent durchsetzen oder das Vorgehen bei Designerletzungen koordinieren – Designschutz.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Eine Erstberatung im Designrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.


Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Designanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.