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Gerichte für Markenangelegenheiten

Markenstreitigkeiten sind unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zugewiesen. Darüber hinaus ist ist Zuständigkeit für derartige Angelegenheiten auf wenige Landgericht konzentriert, um einen hohen Sachverstand der Richter für dieses Spezialgebiet zu gewährleisten.


Die folgenden Gerichte sind erstinstanzlich in Markenangelegenheiten – auch Unionsmarken, soweit nicht anders angegeben – zuständig:


Baden-Württemberg

Landgericht Mannheim

Landgericht Stuttgart


Bayern

Landgericht München I

Landgericht Nürnberg-Fürth


Berlin

Landgericht Berlin


Brandenburg

Landgericht Berlin


Bremen

Landgericht Bremen


Hamburg

Landgericht Hamburg


Hessen

Landgericht Frankfurt a.M.


Mecklenburg-Vorpommern

Landgericht Rostock


Niedersachsen

Landgericht Braunschweig


Nordrhein-Westfalen

Landgericht Düsseldorf

Landgericht Bielefeld (nicht zuständig für Unionsmarkensachen)

Landgericht Bochum (nicht zuständig für Unionsmarkensachen)

Landgericht Köln (nicht zuständig für Unionsmarkensachen)


Rheinland-Pfalz

Landgericht Frankenthal/Pfalz (nicht zuständig für Gemeinschaftsmarkensachen)

Landgericht Koblenz


Saarland

Landgericht Saarbrücken


Sachsen

Landgericht Leipzig


Sachsen-Anhalt

Landgericht Magdeburg


Schleswig-Holstein

Landgericht Kiel


Thüringen

Landgericht Erfurt


Hier finden Sie weitere Informationen zum Markenrecht.

Einstweilige Verfügung oder Klageschrift wegen Markenverletzung erhalten?

Wenn Sie wegen einer Markenverletzung oder der Verletzung eines anderen Kennzeichens, etwa einer geschäftlichen Bezeichnung oder eines Werktitels, abgemahnt worden sind oder Ihenen bereits eine Klageschrift oder eine einsweilige Verfügung vorliegt, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich eine Marke oder ein anderes Kennzeichen verletzen und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Falls Sie von uns angeschrieben worden sind, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um das Thema Markenrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.