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eCommerce – Sicher online handeln.

Beim eCommerce geht es um den Absatz von Waren und Dienstleistungen mit Hilfe von Informationstechnologien – maßgeblich ist das Fernabsatzrecht. Für online abgeschlossene Verträge gelten zunächst die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die für jeden anderen Vertrag auch gelten. Daneben sind spezielle Regelungen des BGB und EGBGB, insbesondere umfangreiche eCommerce-Informationspflichten sowie wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und markenrechtliche Bestimmungen zu beachten.


Bei Fernabsatzverträgen (B2C und B2B) gelten umfangreiche Informationspflichten des Unternehmers; Verbraucher sind beispielsweise korrekt über Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Hier sind insbesondere auch die Vorschriften der Preisangabenverordnung zu beachten sowie die allgemeinen Regeln der Preiswerbung.

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten Webshopbetreiber zu Fragen des eCommerce, Fernabsatz-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts. Wir unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau und der Pflege ihrer Onlineshops und schützen ihr geistiges Eigentum gegen rechtswidrige Angriffe, beispielsweise durch unberechtigte Nutzung Ihrer Marken und sonstigen Kennzeichen sowie Ihrer Designs und Geschmacksmuster, durch unerlaubte Fotonutzung oder unerlaubte Textverwendung und gehen gegen unlauteres Verhalten der Konkurrenz vor.


Sollte ein Konkurrent sich nicht an die Spielregeln halten, setzen wir ihre Unterlassungsansprüche mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung konsequent und in kurzer Zeit durch. Nur so lassen sich ihre rechtlichen Interessen wirkungsvoll und nachhaltig schützen.


Eine Erstberatung im Vertriebsrecht und eine Erstberatung im Wettbewerbsrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten?

Wenn Sie wegen einer angeblich rechswidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit eCommerce eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist, und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Vertriebsrecht, Wettbewerbsrecht und eCommerce zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.