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Abmahnung – Unterlassungsansprüche durchsetzen.

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Sie ist auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gerichtet und dient der schnellen Beilegung einer Streitigkeit, weil sich dadurch erheblich kostenintensivere Gerichtsverfahren vermeiden lassen. Im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht können Rechtsverletzungen auf diese Weise beseitigt werden.


Eine Abmahnung ist allerdings nicht zwingend – Sie können auch sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, das heißt den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen oder Klage erheben. Der gewünschte Erfolg lässt sich aber häufig schneller und billiger durch eine Abmahnung erzielen.


Wenn Sie ohne vorherige Abmahnung sofort den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen oder Klage erheben, hätten Sie zudem die Prozesskosten zu tragen, wenn der Beklagte Ihren Unterlassungsanspruch sofort anerkennt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Abmahnung nicht ausnahmsweise entbehrlich war, etwa weil nicht damit zu rechnen war, dass der Beklagte aufgrund einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgibt.

Was können wir für Sie tun?

Wir unterstützen Sie bei der Verletzung Ihrer


  •  Marken & Kennzeichen

  •  Designs & Geschmacksmuster

  •  Urheberrechte & Leistungsschutzrechte

  •  und bei unlauterem Verhalten der Konkurrenz


Ihre Unterlassungsansprüche setzen wir mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung konsequent und in kurzer Zeit durch, um Ihr Unternehmen wirkungsvoll und nachhaltig zu schützen.


Die Kosten einer berechtigten Abmahnung sind vom Abgemahnten zu tragen. Das gilt auch für die Kosten, die bei einer gerichtlichen Durchsetzung entstehen. Daneben wird Ihnen häufig ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz zustehen. Sämtliche Forderungen ziehen wir selbstverständlich für Sie ein.


Eine Erstberatung bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Abmahnung erhalten?

Sind Sie selbst abgemahnt worden, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Senden Sie das Schreiben unverbindlich per E-Mail oder per Fax an unsere Kanzlei. Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung unberechtigt oder möglicherweise sogar rechtsmissbräuchlich ist und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie. Vielleicht ist Ihr Gegner uns auch schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Rechtsgebiete Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.