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Einstweilige Verfügung.

Eine einstweilige Verfügung ist ein wirksames Mittel, um Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Vernichtung vorläufig abzusichern, damit sich aus der deutlich längeren Verfahrensdauer im normalen Klageverfahren nicht Nachteile für Sie ergeben.


Einstweilige Verfügungen lassen sich in manchen Fällen sogar innerhalb weniger Stunden erwirken und sind im Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht neben Abmahnungen das Mittel der Wahl, um Unterlassungs-, Auskunfts-, und Vernichtungsansprüche durchzusetzen, sofern auf eine Abmahnung gar keine oder keine ausreichende Reaktion folgt. Rechtsverletzungen lassen sich auf diese Weise effektiv unterbinden.

Vorteile einer einstweiligen Verfügung

Das einstweilige Verfügungsverfahren bietet eine Reihe ganz erheblicher Vorteile gegenüber dem ,normalen‘ Klageverfahren:


Es ist zum einen wesentlich schneller – es handelt sich um ein Eilverfahren. Eine einstweilige Verfügung lässt sich in ganz dringenden Fällen, etwa bei Rechtsverletzungen auf Messen, sogar innerhalb weniger Stunden erwirken, üblicherweise aber jedenfalls innerhalb weniger Tage, sofern das Gericht aufgrund der besonderen Dringlichkeit der Angelegenheit ohne mündliche Verhandlung entscheidet.


Das einstweilige Verfügungsverfahren ist in der Regel auch billiger, weil die Gerichte im Hinblick auf den vorläufigen Charakter der Eilentscheidung in diesem Verfahren geringere Streitwerte ansetzen können; Abschläge bis zu 50% sind möglich. Hinzu kommt, dass häufig keine mündliche Verhandlung erforderlich ist, so dass die Kosten entfallen, die dadurch entstehen würden.


Das Gericht wird im Übrigen ohne Gerichtskostenvorschuss sofort tätig; die Kosten werden im Nachhinein bei der unterliegenden Partei erhoben.


Eine einstweilige Verfügung erleichtert darüber hinaus auch die Durchsetzung Ihrer weiteren Ansprüche, zum Beispiel des Anspruchs auf Zahlung von Schadensersatz. Mit der Zustellung einer einstweiligen Verfügung machen Sie dem Gegner klar, dass Sie entschlossen sind, Ihre Ansprüche durchzusetzen; vor allem aber lässt sich dann nicht mehr darüber diskutieren, wie das zuständige Gericht die Rechtslage beurteilt – das steht nämlich mit Erlass der beantragten Eilentscheidung fest.

Was können wir für Sie tun?

Wir unterstützen Sie bei Verletzung Ihres geistigen Eigentums und bei unlauterem Verhalten der Konkurrenz. Ihre Unterlassungsansprüche setzen wir mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung durch. Nur so können Sie Ihr geistiges Eigentum wirkungsvoll und nachhaltig vor rechtswidrigen Angriffen schützen. Die Kosten einer berechtigten einstweiligen Verfügung sind vom Antragsgegner zu tragen.


Eine Erstberatung bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Einstweilige Verfügung erhalten?

Wenn Sie selbst eine einstweilige Verfügung erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Senden Sie die einstweilige Verfügung unverbindlich per E-Mail oder Fax an unsere Kanzlei. Wir prüfen für Sie, ob die vorläufige Entscheidung des Gerichts berechtigt ist und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Rechtsgebiete Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.