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Abmahnung erhalten? Wir helfen sofort – bundesweit.

Bei Abmahnungen im Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht bieten wir unseren Mandanten professionelle Hilfe. Wir verteidigen sie bundesweit gegen Abmahnungen wegen


  •  Markenverletzung – Ihnen wird die unberechtigte Verwendung einer fremden Marke oder eines fremden Kennzeichens vorgeworfen, z.B. durch Inverkehrbringen von Grauimporten, Markenpiraterie usw.

  •  Urheberrechtsverletzung – hier geht es beispielsweise um die unberechtigte Verwertung von fremden Bildern, Texten oder Videos.

  •  Patentverletzung und Gebrauchsmusterverletzung – Ihnen wird die unberechtigte Verwendung eines Patents oder Gebrauchsmusters vorgeworfen.

  •  Designverletzung und Geschmacksmusterverletzung – Ihnen wird die unberechtigte Verwendung eines fremden Designs oder Geschmacksmusters vorgeworfen.

  •  Unlauterer Wettbewerb – Ihnen wird unlauteres Verhalten im Wettbewerb vorgeworfen, etwa durch unerlaubte Werbeaussagen, irreführende Werbung, vergleichende Werbung, Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) usw.


Bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung lauern viele Fallstricke. Gehen Sie kein Risiko ein und nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Wir haben schon zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen verteidigt – hier finden Sie ein Liste unserer Gegner. Wir wissen, was zu tun ist und verteidigen Sie richtig.


In jedem Fall gilt: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung, nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf und beachten Sie unbedingt die gesetzten Fristen.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Wir raten dringend davon ab, eine (modifizierte) Unterlassungserklärung selbst zu formulieren oder ein Muster aus dem Internet zu verwenden. Sie laufen sonst Gefahr, ein Schuldeingeständnis abzugeben und sich darüber hinaus viel weiter zu verpflichten als erforderlich. Manche Abmahnungen sind auch rechtsmissbräuchlich – in solchen Fällen können Sie die Erstattung der eigenen Anwaltsgebühren verlangen. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Bitte bedenken Sie, dass durch eine (wirksame) Unterlassungserklärung ein bindender Vertrag zustande kommen kann. Jeder Verstoß kostet unter Umständen mehrere Tausend Euro. Deshalb muss genau geprüft werden, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung überhaupt abzugeben ist und wenn ja, in welcher Form. Alternativ kann die Hinterlegung einer Schutzschrift in Betracht gezogen werden.

Erste Hilfe bei einer Abmahnung – so funktioniert es:

1.  Abmahnung einsenden

Senden Sie die Abmahnung unverbindlich per E-Mail oder per Fax an unsere Kanzlei. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


2.  Von erfahrenem Rechtsanwalt beraten lassen

Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, informieren Sie über die bei einer Mandatierung anfallenden Kosten und geben eine erste Einschätzung ab. Nach Auftragserteilung beraten wir Sie umfassend und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Verteidigungsstrategie.


3.  Richtig reagieren

Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen – in anderen Fällen geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und begrenzen Ihre Kosten. Selbstverständlich übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite.


Bei einer Abmahnung ist es wichtig, schnell zu reagieren. Sie riskieren sonst eine einstweilige Verfügung oder eine Klage. Wir antworten deshalb in der Regel noch am selben Werktag.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Rechtsgebiete Markenrecht, Designrecht, Patentrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.