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Abmahnung erhalten? Wir helfen sofort.

Wir sind im Gewerblichen Rechtsschutz tätig und kennen deshalb zahlreiche Unternehmen, die in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen haben.


Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es deshalb gut möglich, dass wir Ihren Gegner schon kennen. Wir haben dann häufig nicht nur Erfahrung mit dem Gegner, sondern auch schon mit den Kollegen gesammelt, die ihn vertreten. Ihr Fall lässt sich mit unserer Erfahrung vielleicht sehr einfach und schnell lösen.

Eine Liste unserer Gegner

Hier finden Sie eine nicht abschließende Liste einzelner Gegner und Kanzleien, gegen die wir auf Aktiv- oder Passivseite bereits Mandate geführt haben:

  •  Alstom Holdings, Saint-Ouen-sur-Seine (Frankreich) – wurde von uns wegen der Anmeldung einer international registrierten Marke mit Erstreckung auf die Europäische Union in Anspruch genommen, die mit den Marken und Unternehmenskennzeichen unserer Mandantin kollidiert

  •  Anson's Herrenhaus KG, Düsseldorf – wurde von uns wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen, nämlich wegen des Vertriebs von T-Shirts, auf denen Bilder unseres Mandanten verwertet wurden (unerlaubte Verwertung von Bildern)

  •  Apple Inc., Cupertino (USA) – hat beim Zoll die Grenzbeschlagnahme einer Lieferung unserer Mandantin wegen einer angeblichen Markenverletzung veranlasst

  •  AUDI AG, Ingolstadt – hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung abmahnen lassen

  •  Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW), Düsseldorf – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Arnecke Sibeth Dabelstein Rechtsanwälte, Frankfurt – haben unsere Mandantin wegen einer angeblichen Markenverletzung und wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen, der aus dem Vertrieb von Medizinprodukten resultieren soll

  •  AVM Computersysteme Vertriebs GmbH, Berlin – hat unsere Mandantin wegen einer angeblichen Markenverletzung abmahnen lassen

  •  Bayerischer Rundfunk, München – wurde von uns im Namen eines Berufsfotografen wegen einer Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Bildernutzung erfolgreich abgemahnt und verklagt

  •  verschiedene Bezirksregierungen als Marktüberwachungsbehörden im Zusammenhang mit Themen der Produktsicherheit

  •  Biebertaler Blutegelzucht GmbH, Biebertal – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch nehmen lassen, nämlich wegen des Vertriebs von zulassungspflichtigen Arzneimitteln ohne Zulassung und wegen irreführender Werbung

  •  Bird & Bird LLP, Düsseldorf – vertrat die Gegenseite, die wir im Namen eines Fotografen wegen unerlaubter Bildernutzung in Anspruch genommen haben (unerlaubte Verwertung von Bildern). In einem anderen Fall ging es um eine angebliche Markenverletzung unseres Mandanten.

  •  BIW Invest AG, Appenzell/Schweiz –  hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung abmahnen lassen

  •  Blackroll AG, Bottighofen/Schweiz – hat unseren Mandanten wegen einer vermeintlichen Designverletzung (Geschmacksmusterverletzung) und wegen unlauteren Wettbewerbs (ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz) in Anspruch nehmen lassen

  •  Blaum Dettmers Rabstein Rechtsanwälte, Hamburg – vertrat die Gegenseite, die wir im Namen unseres Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs, unter anderem wegen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen abgemahnt und verklagt haben

  •  BluePort Legal (ehemals von Appen Jens legal), Hamburg –  haben unseren Mandanten wegen angeblicher Markenverletzungen und Unternehmenskennzeichenverletzungen abgemahnt

  •  BMW AG (Bayerische Motoren Werke), München –  hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung abmahnen lassen

  •  Boden Rechtsanwälte, Düsseldorf – vertrat die Gegenseite, die wir im Namen unseres Mandanten in einer urheberrechtlichen Angelegenheit abgemahnt haben

  •  Boehmert & Boehmert Rechtsanwälte, Berlin – vertrat die Gegenseite in einem markenrechtlichen Widerspruchsverfahren, das wir für unseren Mandanten entscheiden konnten; nachdem die Gegenseite Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA eingelegt hat, wurde das Verfahren auf der Gegenseite von der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner aus Berlin weitergeführt.

  •  Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Dortmund – hat unseren Mandanten wegen einer vermeintlichen Markenverletzung abmahnen lassen

  •  Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach – hat unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Markenverletzung abmahnen lassen

  •  Bundesverband Osteopathie e.V., Bad Alexandersbad – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Busse & Busse Patent- und Rechtsanwälte, Osnabrück – haben unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  CBH Rechtsanwälte (Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner), Hamburg – haben unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Markenverletzung abgemahnt

  •  CMS Hasche Sigle, Hamburg – hat für ihre Mandantin den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen einer vermeintlichen Markenverletzung beantragt

  •  Dentsply Sirona Europe GmbH, Wals bei Salzburg (Österreich) – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen lassen

  •  Deutsche Augenoptik AG, Mühlacker – hat unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Markenverletzung abmahnen lassen; wir konnten die Ansprüche unter Verweis auf die nach unserer Auffassung zweifelhafte Aktivlegitimation der Gegenseite und eine ohnehin nicht vorliegende Verletzung der streitgegenständlichen Unionsmarke abwehren, zumal die Ansprüche der Gegenseite nach unserer Auffassung jedenfalls verwirkt wären (Verwirkung von markenrechtlichen Ansprüchen), und letztlich eine Einigung herbeiführen.

  •  Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität e.V., Frankfurt – hat unseren Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Deutsche Presse Agentur GmbH, Hamburg – hat unseren Mandanten wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  dpa Picture-Alliance GmbH, Frankfurt – hat unseren Mandanten wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart – hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  Dürr Dental SE, Bietigheim-Bissingen – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  eBay Europe S.à.r.l., Luxemburg – wurde von uns in einer presserechtlichen Angelegenheit in Anspruch genommen

  •  EMI Music Germany GmbH & Co. KG – hat unseren Mandanten wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt

  •  E.M.S. Electro Medical Systems S.A., Nyon/Schweiz – hat unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Markenverletzung, wegen der vermeintlichen Verletzung eines Unternehmenskennzeichens (Firmenschlagwortes), wegen der vermeintlichen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (Designverletzung) sowie wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Engel Heckmann & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf – haben unseren Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Esche Schümann Commichau, Hamburg – haben unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Markenverletzung abgemahnt, die aus dem Vertrieb von umverpackten Medizinprodukten resultieren soll

  •  Evonik Industries AG, Essen – wurde von unserem Mandanten wegen zahlreicher Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen

  •  F1online digitale Bildagentur GmbH, Frankfurt – hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  FC Bayern München AG, München –  hat unsere Mandantin wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  Fechner Rechtsanwälte, Hamburg (Georg Fechner, Dr. Jann Cornels) – vertrat die Gegenseite, die von unserem Mandanten wegen mehrerer Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen wurde

  •  Fédération Internationale de Football Association (FIFA), Schweiz – hat unsere Mandanten in Anspruch genommen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung, wegen einer vermeintlichen Markenverletzung und wegen unlauteren Wettbewerbs (ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz)

  •  Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer), München – hat unseren Mandanten wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt

  •  Fürstlich Castell´sche Bank, Credit-Casse AG, Würzburg – hat eine Berechtigungsanfrage wegen einer vermeintlichen Markenverletzung an unsere Mandantin gerichtet

  •  G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG, Hohenlockstedt – hat unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Markenverletzung in Anspruch genommen, die aus dem Vertrieb von umverpackten Medizinprodukten resultieren soll

  •  GEDISA - Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH, Potsdam – Diese Gesellschaft haben wir im Rahmen einer markenrechtlichen Berechtigungsanfrage hinsichtlich des Namens eines angekündigten Produkts angeschrieben, was erfreulicherweise ausgereicht hat, um eine Änderung des Namens dergestalt zu bewirken, dass unsere Mandantin darin keine potentielle Markenverletzung mehr sah

  •  GenesisDisplay GmbH (Genesis Mannequins), Auetal – hat unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung und wegen unlauteren Wettbewerbs (ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz) in Anspruch genommen

  •  Getty Images International, Dublin (Irland) – hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  Giese Rechtsanwälte, Hamburg – haben unseren Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  Göhmann Rechtsanwälte, Hannover und Braunschweig – haben unsere Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs und wegen einer vermeintlichen Designverletzung in Anspruch genommen. In einem Fall ging es um die Namensänderung unseres Mandanten, eines Verbands mit Mitgliedern im gesamten Bundesgebiet, den wir schon im Vorfeld beraten hatten. Die Abmahnung, die dann durchaus überraschend kam, haben wir mit sehr deutlichen Worten zurückgewiesen, und vorsorglich parallel beim Zentralen Schutzschriftenregister eine Schutzschrift hinterlegt. Diese wurde von der Geschäftsstelle des Gerichts leider übersehen, nachdem die Gegenseite einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht hatte, dem das Gericht zunächst entsprochen hat. Nach der Zustellung der einstweiligen Verfügung haben wir im Namen unseres Mandanten sofort Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt und mit der Gegenseite zunächst einen Aufschub der Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über den Widerspruch vereinbart, um die Entstehung eines Schadens in sechsstelliger Höhe zu verhindern – dieser wäre nämlich von der Gegenseite zu erstatten gewesen, wenn das Gericht die einstweilige Verfügung aufheben sollte. So kam es dann auch. Das Landgericht Dortmund hat die einstweilige Verfügung aufgrund unseres Widerspruchs, den wir natürlich in der Zwischenzeit ausführlich begründet hatten, und des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung letztlich wieder aufgehoben. Berufung hat die Gegenseite nicht eingelegt. Die Namensänderung unseres Mandanten war also abgesichert und die Gegenseite musste unserem Mandanten auch noch die Verfahrenskosten (berechnet auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 350.000,00 €) erstatten.

  •  Görg Rechtsanwälte, Köln – hat die Gegenseite in der zweiten Instanz eines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten, in dem wir wegen unlauteren Wettbewerbs gegen eine Verkaufsplattform für Sneaker vorgegangen sind, nämlich wegen irreführender Preisangaben und des Erhebens intransparenter Gebühren

  •  Greyhills Rechtsanwälte, Köln und Berlin (Rechtsanwalt Bruno Glombitza) – hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  Grünecker Patent- und Rechtsanwälte, München – haben unsere Mandanten wegen angeblicher Markenverletzungen in Anspruch genommen

  •  H.J. Heinz GmbH, Düsseldorf – hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung mittels eines Parallelimports in Anspruch genommen

  •  Härting Rechtsanwälte, Berlin – hat zwei Mandanten vertreten, die wir im Namen unseres Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs und wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen haben

  •  Haribo GmbH & Co. KG, Grafschaft, vertreten durch Rigo Trading S.A., Luxemburg ("Representatives of the Haribo Group") – hat unseren Mandanten zur Löschung einer eingetragenen Marke auffordern lassen

  •  Harley-Davidson Motor Company, Inc., Milwaukee (Wisconsin/USA) – hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  Harmsen Utescher Rechtsanwälte, Hamburg – haben unseren Mandanten wegen der vermeintlichen Verletzung von Marken und der Verletzung eines Unternehmenskennzeichens in Anspruch genommen

  •  Rechtsanwalt Alexander Hasshoff, Düsseldorf/Hamburg – hat unsere Mandanten wegen einer vermeintlichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  Hauck Patent- und Rechtsanwälte, Hamburg – haben unseren Mandanten wegen einer vermeintlichen Markenverletzung und einer vermeintlichen Designverletzung (Geschmacksmusterverletzung) in Anspruch genommen; wir haben die Ansprüche abgewehrt und im Auftrag unseres Mandanten eine Einigung herbeigeführt.

  •  Rechtsanwalt Alexander Haudan (Haudan IP), Düsseldorf – hat die Gegenseite vertreten, die wir im Auftrag unserer Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen haben

  •  Heisse Kursawe Eversheds, inzwischen Eversheds Sutherland (Germany) LLP, München – vertrat die Gegenseite in einer markenrechtlichen Angelegenheit

  •  Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln – war für die Gegenseite tätig, die wir im Namen unseres Mandanten wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt haben. Das Landgericht Köln hat die Gegenseite inzwischen verurteilt und das Urteil ist rechtskräftig.

  •  Heussen Rechtsanwälte, München – haben die Gegenseite vertreten, die wir wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt haben

  •  HolidayPirates GmbH, Berlin – hat unsere Mandanten wegen der Verletzung eines Unternehmenskennzeichens, wegen angeblicher Markenverletzungen und wegen unlauteren Wettbewerbs (ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz) in Anspruch genommen. Wir haben die geltend gemachten Ansprüche im Namen unseres Mandanten zurückgewiesen und negative Feststellungsklage erhoben.

  •  Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co. KG, Metzingen – hat unseren Mandanten wegen einer vermeintlichen Markenverletzung in Anspruch genommen

   •  IDO Verband e.V. (IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.), Leverkusen – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  JBB Rechtsanwälte, Berlin – haben unsere Mandanten im Auftrag von Sky Deutschland wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt

  •  joboo GmbH, Jungingen – hat unsere Mandantin wegen einer angeblichen Geschmacksmusterverletzung (Designverletzung) in Bezug auf Stapelsteine und Stapelstein Boards in Anspruch genommen

  •  Kessler Kaiser Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Dr. Clemens Kessler) – hat im Namen seiner Mandantin Ansprüche wegen einer vermeintlichen Markenverletzung geltend gemacht

  •  KiK Textilien und Non-Food GmbH, Bönen – hat unseren Mandanten wegen der vermeintlichen Verletzung eines Unternehmenskennzeichens in Anspruch genommen; nach unserer Stellungnahme und der Androhung einer negativen Feststellungsklage wurde der Verzicht auf die geltend gemachten Ansprüche erklärt

  •  Rechtsanwältin Silke Kirberg (Kirberg Law), Hamburg – hat unsere Mandantin wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG, Wildau – hat Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs ausgesprochen und wurde von uns wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt und verklagt

  •  Kanzlei Kötz Fusbahn Rechtsanwälte, Düsseldorf – hat sowohl einen Gegner vertreten, der von unserer Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt wurde, als auch einen Gegner, der unserer Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs und wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen hat

  •  Komning Rechtsanwälte, Neubrandenburg – haben unseren Mandanten im Auftrag von Sky Deutschland wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt

  •  Klaka Rechtsanwälte, Düsseldorf und München – haben unsere Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs und wegen angeblicher Markenverletzungen in Anspruch genommen

  •  Krieger Mes & Graf v.d. Groeben, Düsseldorf – vertrat den Gegner unserer Mandantin, den wir wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen haben

  •  KSP Rechtsanwälte, Hamburg – haben unseren Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  Lampmann Haberkamm Rosenbaum (LHR Rechtsanwälte) Köln – haben unseren Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt, nämlich wegen des Vertriebs von Elektroartikeln ohne WEEE-Registrierung

  •  Lang Rahmann, Düsseldorf – haben eine Berechtigungsanfrage wegen einer möglichen Markenverletzung an unseren Mandanten geschickt

  •  Lauterer Wettbewerb e.V., München – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt

  •  Legerlotz Laschet (LLR Rechtsanwälte), Köln – haben unsere Mandantin, die in vielen Ländern Schaufensterfiguren vertreibt, wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen und wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt; beanstandet wurden drei Mannequins aus der neuen Kollektion unserer Mandantin. Die Haltung unserer Mandantin dazu ist klar: "Wir kopieren nicht". Der Abmahnung sind wir daher bereits außergerichtlich entschieden entgegengetreten und haben vorsorglich beim Zentralen Schutzschriftenregister eine Schutzschrift hinterlegt. Da die Gegenseite unserer Forderung, sich verbindlich von den erhobenen Vorwürfen zu distanzieren, trotz mehrfach eingeräumter Gelegenheit nicht nachgekommen ist, haben wir im Namen unserer Mandantin negative Feststellungsklage erhoben, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die von der Gegenseite geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen; außerdem haben wir beantragt, die Gegenseite zur Erstattung der Kosten für die Verteidigung gegen die Abmahnung zu verurteilen. Das mit der Klage in der ersten Instanz befasste Landgericht Düsseldorf hat unserer Klage nach entsprechenden Hinweisen in der mündlichen Verhandlung, die nicht zum Einlenken der Gegenseite geführt haben, vollumfänglich stattgegeben. Es war erforderlich, das Verfahren konsequent zu Ende zu führen, da die parallel geführten Einigungsgespräche nicht zu einem für unsere Mandantin akzeptablen Ergebnis geführt haben. Die Gegenseite hat erwartungsgemäß Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, diese dann aber letztlich zurückgenommen. Die gerichtliche Feststellung des Landgerichts, dass unsere Mandantin keine Urheberrechtsverletzung begangen hat, ist damit rechtskräftig. Unsere Mandantin kopiert nicht.

  •  Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte, Stuttgart – haben unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte, München – haben die Gegenseite in mehreren Angelegenheit vertreten, in denen es um verschiedene Markenverletzungen, Designverletzungen, Urheberrechtsverletzungen und unlauteren Wettbewerb ging

  •  Loschelder Rechtsanwälte, Köln – haben unseren Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs und einer vermeintlichen Designverletzung (Geschmacksmusterverletzung) in Anspruch genommen

  •  Loschelder Leisenberg Rechtsanwälte, München – haben unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Louis Vuitton Malletier, Société Anonyme, Paris (Frankreich) – hat unsere Mandanten wegen einer vermeintlicher Markenverletzungen in Anspruch genommen

  •  Lubberger Lehment Rechtsanwälte, Berlin – haben unsere Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung und wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Kanzlei Lücker MP-Recht, Essen – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin – hat unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Markenverletzung und der vermeintlichen Verletzung eines Unternehmenskennzeichens in Anspruch genommen. Wir haben im Auftrag unserer Mandantin eine Schutzschrift beim Zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt; der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den die Kanzlei Luther im Auftrag ihrer Mandantin gestellt hat, wurde daraufhin vom Landgericht Berlin zurückgewiesen. In einer anderen Angelegenheit wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem das Landgericht Düsseldorf noch teilweise stattgegeben hatte, auf unsere Berufung vom Oberlandesgericht Düsseldorf vollständig zurückgewiesen.

  •  LVMH Swiss Manufactures SA, La Chaux-de-Fonds (Schweiz) – hat unsere Mandanten wegen einer vermeintlichen Markenverletzung in Anspruch genommen. Nach ausführlicher Darlegung unserer Sicht der Dinge hat die Gegenseite, die zunächst auf ihrem Standpunkt beharrte, die geltend gemachten Ansprüche letztlich nicht weiter verfolgt.

  •  Marquardt Rechtsanwälte, Berlin – haben unsere Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt

  •  mastap GmbH, Wesel – hat unsere Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen und zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Beide wurden nach unserer Stellungnahme zurückgewiesen. Wir haben danach negative Feststellungsklage erhoben, die in der ersten Instanz erfolgreich war. Das Berufungsgericht hat das erstinstanzliche Urteil auf die Berufung der Gegenseite vollumfänglich bestätigt. Die daraufhin beim Bundesgerichtshof eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat die Gegenseite zurückgenommen, nachdem wir in diesem Stadium noch eine einvernehmliche Lösung erwirkt haben.

  •  Masterfile Deutschland GmbH, Düsseldorf – hat unsere Mandantin wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  Meyer Giesen Rechtsanwälte, Köln – haben Abmahnungen gegen unsere Mandanten wegen unlauteren Wettbewerb ausgesprochen und jeweils einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt

  •  Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart – haben unsere Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung (Verletzung einer Unionsmarke) in Anspruch genommen; wir haben die Ansprüche abgewehrt und im Auftrag unserer Mandantin eine Einigung herbeigeführt.

  •  MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep Rechtsanwälte, Zürich/Schweiz – haben unsere Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen und vermeintlich unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen.

  •  Monster Energy Company, Corona (Kalifornien/USA) –  hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA, Duisburg –  hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung und einer Unternehmenskennzeichenverletzung in Anspruch genommen

  •  Naketano GmbH, Essen – hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Designverletzung (Geschmacksmusterverletzung) in Anspruch genommen

  •  Nanu-Nana Joachim Hoepp GmbH & Co. KG, Bremen – hat Widerspruch gegen die Markenanmeldung unseres Mandanten eingelegt, der nach unserer Stellungnahme vom DPMA zurückgewiesen wurde.

  •  Neumann Rechtsanwälte, Düsseldorf – haben eine Abmahnung (noch unter dem Namen Faustmann Neumann Rechtsanwälte) ausgesprochen und Klage erhoben wegen angeblich unlauteren Wettbewerbs, nämlich der angeblich rechtsmissbräuchlichen Anmeldung einer Marke

  •  Nobilis Group GmbH, Wiesbaden – hat unseren Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Nordemann Czychowski & Partner, Berlin – hat ein markenrechtliches Widerspruchsverfahren auf der Gegenseite nach Einlegung einer Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA geführt, nachdem das DPMA unserem Mandanten vollumfänglich Recht gegeben hatte. Die Entscheidung des DPMA ist inzwischen vom Bundespatentgericht weitestgehend bestätigt worden.

  •  Oase GmbH, Hörstel – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen lassen

  •  Klemens Ortmeyer, Hannover – ist Architekturfotograf und hat unsere Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen

  •  Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf – wurde von uns im Namen unseres Mandanten wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  Pernod Ricard Deutschland GmbH, Köln – hat eine Berechtigungsanfrage wegen einer möglichen Markenverletzung an unseren Mandanten schicken lassen

  •  Preu Bohlig Rechtsanwälte, Hamburg, Berlin und Düsseldorf – haben unsere Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung und wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  Prinz & Partner Rechtsanwälte, München – hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  PRP Dr. Paps Reichelt Paul Rechtsanwälte & Steuerberater, Hamburg – haben unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  PUKY GmbH & Co. KG, Wülfrath – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  PUMA SE, Herzogenaurach – hat unsere Mandanten wegen einer angeblichen Geschmacksmusterverletzung (Designverletzung) und wegen unlauteren Wettbewerbs (ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz) in Anspruch genommen

  •  QLOCKTWO License GmbH (vormals: Biegert & Funk Product GmbH & Co. KG), Schwäbisch Gmünd – hat unseren Mandanten wegen einer vermeintlichen Designverletzung (Geschmacksmusterverletzung) und einer vermeintlichen Markenverletzung abmahnen lassen; wir konnten die Ansprüche unter Verweis auf die nach unserer Überzeugung nicht bestehende Verletzung der streitgegenständlichen Unionsmarke und Geschacksmuster abwehren und eine Einigung herbeiführen.

  •  Dr. Rauscher & Partner Rechtsanwälte, Regensburg – haben unsere Mandantin wegen einer angeblichen Markenverletzung und wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt

  •  Remmen Rechtsanwälte, Düsseldorf – haben unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  ROPA Fahrzeug- und Maschinenbau GmbH, Herrngiersdorf – hat unsere Mandantin wegen einer angeblichen Markenverletzung und wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  rospatt Rechtsanwälte, Düsseldorf/Mannheim – hat unsere Mandantin wegen einer angeblichen Geschmacksmusterverletzung (Designverletzung) in Anspruch genommen

  •  RP Digital GmbH, Düsseldorf – wurde von uns im Namen eines Berufsfotografen in einer urheberrechtlichen Angelegenheit wegen unerlaubter Bildernutzung abgemahnt und verklagt. Das Landgericht Köln die Unterlassungsansprüche unseres Mandanten inzwischen bestätigt und ihm eine Vertragsstrafe und die Erstattung von Anwaltskosten zugesprochen; das Urteil ist rechtskräftig.

  •  Rübben & Partner, Berlin (Rechtsanwalt Dominik von Seefranz) – haben unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  Schickhardt Rechtsanwälte, Ludwigsburg – haben unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Markenverletzung abgemahnt

  •  Ken Schluchtmann (diephotodesigner.de), Berlin – der Architektur- und Werbefotograf (Eigenwerbung: "architectural and commercial photographer") hat unsere Mandantin wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abmahnen lassen

  •  Senfft Kersten Nabert van Eendenburg Rechtsanwälte, Hamburg – haben unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Markenverletzung abgemahnt

  •  SGP Rechtsanwälte (Schneider Geiwitz), Neu-Ulm – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs, nämlich wegen des Vertriebs von zulassungspflichtigen Arzneimitteln ohne Zulassung, und wegen irreführender Werbung abgemahnt

  •  Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG – hat unsere Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abmahnen lassen

  •  Thomas Sommer, Xears e.K., Berlin – hat unseren Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs aufgrund des angeblichen Verstoßes gegen Kennzeichnungspflichten für Elektrogeräte aus dem ElektroG bei Kopfhörern in Anspruch genommen

  •  Sony Music Entertainment Germany GmbH – hat unsere Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abmahnen lassen

  •  Spicy Images GmbH, Berlin – hat unsere Mandantin wegen einer angeblich bösgläubigen Markenanmeldung in Anspruch genommen und einen außerkennzeichenrechtlichen Löschungsanspruch wegen unlauteren Wettbewerbs geltend gemacht

  •  Stiftung ear (Elektro-Altgeräte Register), Fürth – ist kein Gegner, steht aber regelmäßig in Kontakt mit uns hinsichtlich der Registrierung von Elektrogeräten und Elektronikgeräten (WEEE-Nummer)

  •  Taylor Wessing, München/Frankfurt – hat unsere Mandantin wegen einer angeblichen Markenverletzung abgemahnt, und hat in einer anderen Angelegenheit die Gegenseite verteidigt, die wir wegen einer Markenverletzung, einer Designverletzung (Geschmacksmusterverletzung) sowie wegen unlauteren Wettbewerbs mittels einer nahezu identischen Produktnachahmung in Anspruch genommen haben

  •  Terhaag & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf – haben unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Markenverletzung und wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt

  •  TIP-TOP Autoaufbereitungs GmbH & Co. KG, Neuss – hat unsere Mandanten wegen einer vermeintlichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau – in verschiedenen Angelegenheiten, welche die Registrierungspflicht von Elektrogeräten bzw. Elektronikgeräten (WEEE-Nummer) betreffen

  •  Union des Associations Européenes de Football (UEFA), Schweiz – hat unsere Mandanten in Anspruch genommen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung, wegen einer vermeintlichen Markenverletzung, wegen einer vermeintlichen Designverletzung und wegen unlauteren Wettbewerbs

  •  UNIT4 IP Rechtsanwälte, Stuttgart – haben unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  United States Polo Association, Florida/USA – hat gegen unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen lassen

  •  Universal Music GmbH – hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen

  •  VDW GmbH, München – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen lassen

  •  Verband Sozialer Wettbewerb e.V., Berlin – hat unsere Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt und den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt

  •  Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., Köln – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen und sowohl eine Unterlassungserklärung als auch eine Vertragsstrafe verlangt

  •  verschiedene Verbraucherzentralen und Interessenverbände – haben Abmahnungen wegen angeblich unlauteren Wettbewerbs ausgesprochen

  •  Vitra Collections AG, Muttenz/Schweiz – hat unsere Mandantin, in deren Namen wir eine Schutzschrift hinterlegt haben, wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Vogel & Partner Rechtsanwälte, Stuttgart – haben unseren Mandanten wegen unlauteren Wettbewerbs (ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz) und wegen einer vermeintlichen Designverletzung (Geschmacksmusterverletzung) in Anspruch genommen

  •  Volkswagen AG, Wolfsburg – hat unseren Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  Volvo Trademark Holding AB, Göteborg (Schweden) – hat unsere Mandanten wegen einer angeblichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  Wagner Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Thorsten Dohmen), Saarbrücken – haben unsere Mandanten wegen einer vermeintlichen Markenverletzung in Anspruch genommen

  •  Weber Sauberschwarz Rechtsanwälte, Düsseldorf – haben unsere Mandanten wegen der Verletzung eines Unternehmenskennzeichens, wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung und wegen unlauteren Wettbewerbs (ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz) in Anspruch genommen

  •  Anwaltskanzlei Weiß & Partner, Esslingen – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Wildanger Kehrwald Graf v. Schwerin & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf – haben unsere Mandantin wegen einer vermeintlichen Markenverletzung, wegen der vermeintlichen Verletzung eines Unternehmenskennzeichens (Firmenschlagwortes), wegen der vermeintlichen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (Designverletzung) sowie wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt

  •  Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte (WBS Law), Köln – haben unsere Mandanten wegen der Verletzung eines Unternehmenskennzeichens, wegen angeblicher Markenverletzungen und wegen unlauteren Wettbewerbs (ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz) in Anspruch genommen

  •  Rechtsanwalt Dr. Marc Zain (Anwaltskanzlei Zain), Köln – hat unsere Mandantin wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen

  •  Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. (Wettbewerbszentrale) mit Sitz in Bad Homburg, Stuttgart, Hamburg, Berlin, Dortmund und München – hat Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs ausgesprochen


Hier finden Sie etwas ausführlichere Informationen zu einigen Abmahnungen, die uns zur Prüfung vorgelegt wurden. Weitere Informationen zum Umgang mit Abmahnungen finden Sie im folgenden Abschnitt:

Abmahnung erhalten? Reagieren Sie jetzt.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Senden Sie das Schreiben unverbindlich per E-Mail oder per Fax an unsere Kanzlei. Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung unberechtigt oder möglicherweise sogar rechtsmissbräuchlich ist und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie. Eine Erstberatung bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Referenzen

Einige unserer langjährigen Mandanten haben uns freundlicherweise erlaubt, das Mandatsverhältnis auf unserer Website offenzulegen. Hier finden Sie eine Liste unserer Referenzmandate.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Rechtsgebiete Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.