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Vertrieb – Waren und Dienstleistungen rechtssicher absetzen.

Wirtschaft ist zum Großteil Vertrieb. Der Vertrieb regelt den Weg eines Produkts vom Produzenten zum Konsumenten. Es gilt, diesen Weg möglichst effektiv zu gestalten, indem alle vertriebsbezogenen Handlungen, Vorgänge und Verhältnisse in rechtlicher Hinsicht optimal organisiert werden. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten.

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten unsere Mandanten bei der Wahl und Ausgestaltung ihres Vertriebssystems, um einen möglichst effektiven Absatz ihrer Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten. Zur Auswahl stehen unter anderem Franchisesysteme, Vertragshändlersysteme, selektive Vertriebssysteme und Direktvertriebssysteme, wobei der E-Commerce zur stetig wachsenden Verbreitung von letzteren führt, häufig auch in Kombination mit anderen Systemen im Rahmen einer Multichannel-Strategie.


Jedes System bietet individuelle Vor- und Nachteile. Wir können Ihnen sagen, welches Vertriebssystem am besten zu der Absatzstrategie Ihres Unternehmens passt oder wie sich das bereits gewählte Vertriebssystem weiter verbessern lässt. Wir gestalten im Rahmen dieser beratenden Tätigkeit Vertriebsverträge, etwa Handelsvertreterverträge, Franchiseverträge, Vertragshändlerverträge, Liefer- und Lieferrahmenverträge, Kommissions- und Kommissionsagenturverträge. Ein besonderer Schwerpunkt unserer beratenden Tätigkeit im Rahmen des Vertriebsrechts liegt in der Gestaltung von Lizenzverträgen für Marken, Designs, Urheberrechte und Patente, insbesondere von Markenlizenzverträgen. Ferner prüfen und gestalten wir für unsere Mandanten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), etwa in Form von Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder Allgemeinen Einkaufsbedingungen.


In Zusammenhang mit dem Absatz von Produkten beraten wir unsere Mandanten auch zu Fragen der Produktsicherheit, etwa zur CE-Kennzeichnung, dem GS-Zeichen, EU-Konformitätserklärungen, REACH, RoHS, der Registrierung von Elektrogeräten bei der Stiftung ear zur Vergabe einer WEEE-Nummer, der Kennzeichnung von Elektrogeräten und der Kennzeichnung von Verbraucherprodukten. In diesem Zusammenhang spielt die Einordnung eines Produkts etwa als elektrisches Betriebsmittel, Spielzeug oder Maschine eine wesentliche Rolle.


Wir beraten unsere Mandanten insbesondere auch zu Konkurrenzverboten, Abwerbeverboten und (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten und den sich aus einer Verletzung dieser Verbote ergebenden rechtlichen Konsequenzen. Wir schützen unsere Mandanten vor unlauterem Verhalten ihrer Mitbewerber und gehen gegen unlautere Werbemethoden vor – zu denken ist etwa an aufdringliche Werbung und unlautere Preisunterbietung. Wir setzen uns für den Schutz der Vertriebsbindungen unserer Mandanten ein und übernehmen selbstverständlich auch den Einzug offener Forderungen.


Eine Erstberatung im Vertriebsrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu dem Thema Vertriebsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.