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Markenrecherche

Marken werden grundsätzlich unabhängig davon eingetragen, ob die neue Marke ältere Marken, Unternehmenskennzeichen oder andere Schutzrechte Dritter verletzt.


Es ist dennoch empfehlenswert, dies im Rahmen einer Markenrecherche vor der Anmeldung überprüfen zu lassen, weil der betroffene Dritte dann möglicherweise Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen wird. Und selbst wenn das nicht geschieht, kann eine einmal eingetragene Marke auch später noch im Rahmen einer Löschungsklage oder eines Löschungsantrags aus dem Markenregister gelöscht werden, sofern ältere Markenrechte Dritter bestehen.

Das Prioritätsprinzip

Im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip. Inhaber von bereits eingetragenen Marken können bei zu großer Ähnlichkeit Widerspruch gegen die Anmeldung neuer Marken einlegen, gegen die Benutzung mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung vorgehen oder Löschungsklage erheben.


Eine Kollision und damit eine Verletzung der älteren Marke liegt vor, wenn Verwechslungsgefahr besteht, also die Gefahr, dass die neu angemeldete Marke mit der älteren Marke verwechselt wird; das kann der Fall sein, wenn vergleichbare Waren oder Dienstleistungen unter einer ähnlich gestalteten oder ähnlich klingenden Zeichenfolge angeboten werden. Der Inhaber der älteren Marke kann dem Anmelder der neuen Marke dann die Verwendung der angemeldeten Marke untersagen.

Unternehmenskennzeichen und Werktitel

Das gilt nicht nur für eingetragene Marken, sondern auch für andere Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Ein Unternehmenskennzeichen ist der Name eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens. Werktitel sind die Namen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken, etwa Weblogs. Auch diese sind bei der Recherche nach älteren Rechten Dritter, die der Eintragung einer neu anzumeldenden Marke entgegenstehen können, zu berücksichten.

Keine Markenanmeldung ohne vernünftige Kollisionsrecherche!

Warum ist eine vernünftige Kollisionsrecherche vor einer Markenanmeldung so wichtig? Weil Sie ohne vernünftige – das heißt von einem Markenanwalt durchgeführte – Recherche vor der Markenanmeldung eine Abmahnung und gegebenenfalls eine Klage eines anderen Markeninhabers riskieren. Das verursacht erstens hohe Kosten, und zweitens werden auf diesem Weg möglicherweise auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die nicht nur Ihr Unternehmen, also eine idealerweish aftungsbeschränkte juristische Person betreffen, sondern auch alle natürlichen Personen, die an der Markenverletzung beteiligt waren und die dann mit ihrem Privatvermögen haften. Diese Risiken lassen sich durch anwaltliche Beratung minimieren.

Was können wir für Sie tun?

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Kollisionsrecherche nach älteren Schutzrechten, mit denen die neu anzumeldende Marke möglicherweise kollidiert, und zwar sowohl hinsichtlich identischer Marken und Kennzeichen (Identitätsrecherche) als auch hinsichtlich ähnlicher Marken und Kennzeichen (Ähnlichkeitsrecherche). Bei etwaigen Kollisionen zeigen wir Lösungswege auf; eine Kollision kann sich beispielsweise durch die geringfügige Änderung des Zeichens oder des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses vermeiden lassen. Für die Recherche nutzen wir professionelle Recherchetools, die es uns erlauben, nicht nur eine sehr genau nach kollidierenden Marken zu suchen, sondern später auch eine umfassende Markenüberwachung ermöglichen, was nach erfolgter Markenanmeldung unbedingt erfolgen sollte, um sofort auf die unerwünschte Anmeldung ähnlicher Marken reagieren zu können.


Wir begleiten sie bei der Entwicklung ihrer Markenstrategie und der Optimierung des Markenportfolios und schützen ihre Marken und Kennzeichen gegen Verletzungen durch Dritte. Auch in Verfahren vor den Markenämtern und in Veretzungsverfahren vor den Markengerichten vertreten wir unsere Mandanten.


Eine Erstberatung im Markenrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Themen Markenrecht, Markenanmeldung und Markenrecherche zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.