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Know-how, Kundendaten und andere Geschäftsgeheimnisse schützen.

Know-how ist wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung vieler Unternehmen und daher umfassend zu schützen. Der Geheimnisschutz geht dabei viel weiter als klassische Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster und Urheberrechte. Es geht dabei vor allem auch um solches Spezialwissen, das einem Patentschutz nicht zugänglich ist und daher nur über umfassenden Know-how- und Geheimnisschutz effektiv geschützt werden kann.


Effektiver Know-how- und Geheimnisschutz ist daher ein unverzichtbarer Baustein bei der Sicherung des Wissens- und Wettbewerbsvorsprungs Ihres Unternehmens. Das fängt bereits bei organisatorischen Maßnahmen an, die dafür sorgen, dass Geheimnisse geheim bleiben, und geht über vertragliche Verschwiegenheitsvereinbarungen (non-disclosure agreement, NDA) bis hin zur konsequenten Verfolgung der unlauteren Erlangung, Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen durch ehemalige Mitarbeiter oder Wettbewerber.

Geschäftsgeheimnis

Die unlautere Erlangung, Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen wird im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) untersagt. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information


  •  die den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und

  •  die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und

  •  bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.


Geschäftsgeheimnisse können zum Beispiel die Adressen oder Kontaktdaten von Kunden oder Lieferanten, Rechnungen von Zulieferern, Kalkulationsunterlagen, Bezugsquellen, Konditionen, Unternehmensstrategien sein oder Informationen zu technischen Betriebsabläufen.


Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses ist jede Person, die die rechtmäßige Kontrolle über ein Geschäftsgeheimnis hat.

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten Unternehmen zu der Frage, wie ihr Know-how, ihre Kundendaten und andere Geschäftsgeheimnisse am besten zu schützen sind, damit sie erstens überhaupt nicht in unbefugte Hände geraten, also geheim bleiben, und zweitens im Zweifel vor Gericht auch als solche – nämlich Geschäftsgeheimnisse – anerkannt werden; Voraussetzung dafür ist, dass ein Schutzniveau besteht, das dem jeweiligen Geschäftsgeheimnis angemessen ist. Zu diesem Zweck prüfen wir vorhandene Schutzmaßnahmen und verbessern sie gemeinsam mit unseren Mandanten, sofern das erforderlich sein sollte. Dazu gehören unter anderem auch vertragliche Geheimhaltungsvereinbarungen (non-disclosure agreement, NDA), die wir gerne für Sie verfassen.


Darüber hinaus gehen wir für unsere Mandanten konsequent gegen die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vor, indem wir die rechltichen Möglichkeiten des Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ausschöpfen. Die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten setzen wir schnell, wirkungsvoll und nachhaltig mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung durch, etwa wenn ein ehemaliger Mitarbeiter oder Konkurrent ihre Geschäftsgeheimnisse unredlich erlangt hat oder auf irgendeine unlautere Art und Weise nutzt. Ferner können Schadensersatzansprüche bestehen, die wir selbstverständlich ebenfalls für Sie einziehen.


Eine Erstberatung im Wettbewerbsrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Abmahnung wegen Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses erhalten?

Wenn Sie wegen der angeblichen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen abgemahnt worden sind, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich ein Geschäftsgeheimnis verletzen, und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns auch schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Wettbewerbsrecht, Verrat von Geschäftsgeheimnissen und Verrat von Betriebsgeheimnissen zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.