DE  EN

Wir schützen Ihre Marken und Kennzeichen wirkungsvoll und nachhaltig.

Der Missbrauch Ihrer Marken oder Unternehmenskennzeichen kann zur Verwässerung Ihrer Marken und infolgedessen zu erheblichen Umsatzeinbußen bei Ihnen führen, etwa wenn Verbraucher Ihre Waren und Dienstleistungen auf einmal mit denjenigen der Mitbewerber verwechseln.


Deshalb gehen wir konsequent gegen Marken- und Kennzeichenverletzungen vor. Bei Markenverletzungen und anderen Kennzeichenverletzungen setzen wir Ihre Unterlassungsansprüche mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung bei einem der Markengerichte in kurzer Zeit durch, insbesondere auch auf Messen, wo es besonders schnell gehen muss. Nur so lassen sich Ihre Marken und Kennzeichen wirkungsvoll und nachhaltig schützen.


Daneben steht Ihnen in der Regel Schadensersatz zu, den wir selbstverständlich ebenfalls für unsere Mandanten einziehen, sowie eine Reihe weiterer Ansprüche, insbesondere auf Vernichtung von markenverletzenden Produkten sowie auf Auskunft über den Vertriebsweg, damit Sie effektiv gegen weitere Markenverletzungen vorgehen können.


Im Rahmen des Grenzbeschlagnahmeverfahrens lassen wir markenverletzende Waren bereits bei der Einfuhr oder Ausfuhr an der Grenze durch die Zollbehörden anhalten, damit diese erst gar nicht auf den europäischen oder deutschen Markt gelangt oder diesen verlässt.


Die Kosten eines konsequenten Markenschutzes lassen sich durch laufende Markenüberwachung erheblich reduzieren. Wir halten deshalb Ihre Konkurrenz im Auge und überwachen neue Markenanmeldungen in Deutschland, Europa und weltweit; nach Absprache mit Ihnen führen wir Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit Ihren Marken besteht, und Löschungsverfahren gegen Marken, die wegen Nichtigkeit oder Verfalls löschungsreif sind.

Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten?

Sind Sie selbst wegen einer Markenverletzung oder anderen Kennzeichenverletzung, etwa einer geschäftlichen Bezeichnung oder eines Werktitels, abgemahnt worden, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich eine Marke oder ein anderes Kennzeichen verletzen und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann. Eine Erstberatung im Markenrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Themen Markenrecht und Markenschutz zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.