DE  EN

Markenlizenzvertrag – Marken rechtssicher vermarkten.

Wertvolle Marken sind das Ergebnis konsequenter und dauerhafter Arbeit und nicht selten erheblicher finanzieller Aufwendungen. Um den Wert einer Marke zu erhalten und zu steigern, bedarf sie einer dauerhaften Pflege. Sie sind häufig entscheidende Unternehmenswerte und von enormer Bedeutung für die Beziehung zwischen einem Unternehmen und seinen Kunden.


Die Lizenzierung einer geschützten Marke an Dritte bietet Vorteile für alle Beteiligten. Der Lizenznehmer profitiert vom guten Ruf der Marke und kann so seinen Umsatz mit bekannten Markenprodukten steigern, und der Lizenzgeber profitiert vom Produkt-Know-how und vom Vertriebs-Know-how des jeweiligen Branchenspezialisten und erschließt sich nicht zuletzt ebenfalls eine zusätzliche Einnahmequelle. Eine strategische Partnerschaft zwischen Lizenzgeber und -nehmer kann also, wenn es richtig gemacht wird, erheblich zur positiven Entwicklung beider Unternehmen beitragen, weil beide Partner sich auf das konzentrieren, was sie am besten können.

Markenlizenz

Man kann ausschließliche Lizenzen oder einfache Lizenzen vergeben. Eine ausschließliche Lizenz liegt vor, wenn außer dem Lizenznehmer während der Vertragslaufzeit niemand zur Nutzung der Marke für die Vertragsprodukte befugt ist, auch nicht der Lizenzgeber selbst. Ansonsten handelt es sich um eine nicht ausschließliche Lizenz (einfache Lizenz).


Eine Lizenz kann auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen oder auf ein bestimmtes Absatzgebiet beschränkt sein. Kartellrechtliche Überlegungen spielen dabei eine bedeutende Rolle. Weitere Themen, die bei der Lizenzierung von Marken diskutiert werden sollten, sind:


1. Soll der Lizenznehmer zur Nutzung der Marke in einem gewissen Umfang verpflichtet sein, um den Bestand der Marke zu sichern? Das ist insbesondere bei ausschließlichen Lizenzen wichtig.

2. Soll die Lizenz im Markenregister eingetragen werden?

3. Soll der Lizenznehmer zur Erteilung von Unterlizenzen befugt sein?

4. In welcher Art und Weise darf der Lizenznehmer die Marke nutzen? Muss er darauf hinweisen, dass die Marke dem Markeninhaber gehört?

5. Welche Vorkehrungen kann der Markeninhaber treffen, damit ein bestimmter Qualitätsstandard gewahrt wird? Schließlich fällt es auf ihn zurück, wenn die Vertragsprodukte nicht den Erwartungen der Endkunden genügen.

6. Wie hoch sind die Lizenzgebühren? Wie werden sie berechnet und muss der Lizenznehmer eine Mindestlizenzgebühr für einen bestimmten Zeitraum zahlen oder einen Mindestumsatz erzielen? Muss er sich an Werbekosten des Lizenzgebers beteiligen? Welche Möglichkeiten hat der Lizenzgeber, die Buchführung des Lizenznehmers zu kontrollieren? Wann sind die Lizenzgebühren fällig?

7. Wie kann der Lizenzgeber dafür sorgen, dass seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden?

8. Wer ist für die Verteidigung der Lizenzmarken gegen Verletzungen durch Dritte zuständig? Wer trägt die Kosten?

9. Was geschieht bei Angriffen Dritter gegen den Bestand oder die Benutzung der Lizenzmarken? Wer ist für die Verteidigung verantwortlich und wer trägt die Kosten? Müssen weiter Lizenzgebühren gezahlt werden?

10. Welche Laufzeit hat der Lizenzvertrag und unter welchen Voraussetzungen dürfen Lizenzgeber und Lizenznehmer den Markenlizenzvertrag kündigen? Was geschieht bei der Beendigung des Lizenzvertrags? Was geschieht beispielsweise mit Markenware, die der Lizenznehmer noch auf Lager hat?

11. Was geschieht bei Unstimmigkeiten zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer? Sollen die ordentlichen Gerichte zuständig sein oder bevorzugen die Parteien ein (nicht öffentliches) Schlichtungs- oder Schiedsgerichtsverfahren?

Was können wir für Sie tun?

Es gibt viele Möglichkeiten, die vorstehenden Fragen zu beantworten. Wir beraten unsere Mandanten bei der Einräumung, dem Erwerb und dem Verkauf von Markenlizenzen, und wir formulieren und verhandeln Markenlizenzverträge für unsere Mandanten. Eine Erstberatung zu Lizenzverträgen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu dem Thema Markenlizenzvertrag zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.