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Kosten einer Markenanmeldung
Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich zusammen aus unserem Honorar und den Gebühren, die das Markenamt berechnet.
Wir wollen nicht möglichst viele, sondern möglichst gute Marken anmelden.
Eine Marke anmelden kann jeder. Richtig anmelden mit Erzielung einer optimalen Schutzwirkung und unter Berücksichtigung der individuellen Kollisionslage, also der prioritätsälteren Marken und anderen Kennzeichen, kann hingegen ohne die entsprechenden Erfahrungswerte schwierig sein.
Wir sehen unsere Aufgabe nicht in erster Linie darin, Ihnen beim Ausfüllen eines Formulars behilflich zu sein, sondern in
• der Markenfindung,
• der Markenberatung
• und der Markenrecherche,
die letztlich zu Ihrer Entscheidung führen, in welcher Form Ihre Marken angemeldet werden. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, entwickeln wir individuelle Markenstrategien, gerne für eine einzelne Marke in Deutschland, gerne aber auch unter Berücksichtigung komplexer Sachverhalte für 15 verschiedene Marken in zehn verschiedenen Ländern.
Vernünftige Beratung, so wie wir sie verstehen, kostet Zeit. Wir bieten deshalb keine mehr oder weniger kostendeckenden Festpreise an, sondern rechnen unsere Leistungen nach dem entstandenen Zeitaufwand zu einem vorher vereinbarten Stundensatz ab. Das muss nicht zwangsläufig teuer sein. Im Gegenteil: ein guter Rat zu fairen Konditionen ist gerade in Markenangelegenheiten häufig viel mehr wert als er kostet.
Damit Sie unser Honorar planen und kontrollieren können, stimmen wir den voraussichtlich erforderlichen Zeitaufwand gerne vor unserer Tätigkeit mit Ihnen ab; die Anmeldung einer deutschen Marke lässt sich schon ab etwa 500,00 € (netto) durchführen und die Anmeldung einer EU-Marke schon ab etwa 750,00 € (netto). So ist gewährleistet, dass wir allen Fragen, die mit Ihrer geplanten Markenanmeldung einhergehen, die nötige Aufmerksamkeit widmen, damit Sie nicht später böse Überraschungen erleben.
Ungenauigkeiten bei der Anmeldung können später nämlich Kosten verursachen, die um ein Vielfaches über den durch eine Markenanmeldung verursachten Gebühren und Honorare ausmachen. Das Prozessrisiko eines einfachen Markenrechtsstreits, bei dem es um nicht überdurchschnittlich bekannte Marken geht, liegt bei ca. 7.000,00 € in der ersten Instanz und ca. 8.000,00 € in der zweiten Instanz. Die durch die Änderung des Produktnamens verursachten Kosten liegen meist noch erheblich darüber.
Es lohnt sich nach unserer Auffassung deshalb, bei der Markenanmeldung sehr genau zu arbeiten. Sie bestimmen, wieviel Zeit wir dafür aufwenden.
Gebühren des zuständigen Markenamtes
Hinzu kommen noch die Amtsgebühren des DPMA, des EUIPO oder der WIPO. Wie hoch diese ausfallen, hängt davon ab,
• ob eine deutsche Marke, eine Unionsmarke oder eine IR-Marke angemeldet werden soll und
• für wie viele Waren und Dienstleistungen die anzumeldende Marke Schutz beansprucht.
Alle Waren und Dienstleistungen lassen sich in eine der 45 Nizza-Klassen einordnen. Die Gebühren des Markenamtes berechnen sich danach, für wie viele Klassen die Marke angemeldet werden soll:
Markenanmeldung in Deutschland beim DMPA (Deutsches Patent- und Markenamt)
• 290,00 € bzw. 300,00 € Grundgebühr für die Anmeldung einer Marke mit bis zu drei Klassen
• 100,00 € pro Klasse ab der vierten Klasse
• Weitere Details: Kosten Markenanmeldung DPMA
Markenanmeldung in der Europäischen Union beim EUIPO (European Union Intellectual Property Office)
• 850,00 € Grundgebühr für die Anmeldung einer Marke mit einer Klasse
• 50,00 € für die zweite Klasse und 150,00 € pro Klasse ab der dritten Klasse
• Weitere Details: Kosten Markenanmeldung EU-Marke Unionsmarke EUIPO
Internationale Markenanmeldung bei der WIPO (World Intellectual Property Organization)
• Grundgebühr für eine Marke in schwarz/weiß: 653 CHF
• Grundgebühr für eine Marke in Farbe: 903 CHF
• in der Regel 100 CHF Gebühren pro Land
• neben diesen internationalen Gebühren sind nationale Gebühren zu zahlen, deren Höhe von der Konstellation der einzelnen Länder und der Basismarke abhängen
• Weitere Details: Kosten Markenanmeldung IR-Marke WIPO
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.