ERLENHARDT RECHTSANWÄLTE. MARKEN, VERTRIEB & WERBUNG.
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Messeeinsatz – wenn es schnell gehen muss
Erfolgreiche Unternehmen entdecken auf Branchenmessen immer wieder Produkte der Konkurrenz, die sich erst auf den zweiten Blick von den eigenen unterscheiden lassen – wenn überhaupt. Oder der Konkurrent steht gleich zwei Messestände weiter und bewirbt sein Produkt unter einem Logo, das der eigenen eingetragenen Marke zum Verwechseln ähnlich sieht. Unlautere Werbung durch irreführende Angaben sind ebenfalls an der Tagesordnung.
Sie haben ein hochwertiges Möbelstück entworfen, welches auf der IMM von einem chinesischen Exportunternehmen präsentiert wird? Wird ein Buch unter Ihrem Werktitel präsentiert? Ihr Konkurrent wirbt in unlauterer Art und Weise, indem er etwa über maßgebliche Eigenschaften seiner Produkte täuscht? Auf der IAA, CeBIT, IFA, PSI, der Frankfurter Buchmesse, der gamescom, dem Caravan Salon, der photokina oder der MEDICA und vielen anderen Messen sind wir für Sie da.
Einen besonders krassen Fall haben wir 2014 erlebt. Auf der BOOT Düsseldorf, der größten Indoor-Bootsmesse der Welt, stand J-Boats, ein bekannter Sportboothersteller, unmittelbar Boot an Boot zum Plagiat eines seiner erfolgreichsten Regattaboote. Die X/80 von Hudson Yachts aus Xiamen in China gleich der J/80 nicht nur beinahe vollständig; sogar das Logo wurde kopiert. Kaum zu glauben? Vergleichen Sie einfach mal unter www.xm80sailing.com und www.jboats.com/j80.
In solchen Fällen ist Eile geboten. Sobald Ihr Wettbewerber sein Plagiat auf einer Messe präsentiert, ist der erste Schaden schon eingetreten. Vielleicht hat sich ein Interessent bereits für die günstigere Konkurrenz entschieden – vielleicht hat Ihr Kunde das Plagiat für Ihr Produkt gehalten und deshalb bereits einen Vertrag geschlossen. Damit einher geht nicht nur ein Umsatzverlust, sondern möglicherweise auch ein erheblicher Imageschaden, weil Ihr (ehemaliger) Kunde die schlechte Qualität des Plagiats mit Ihrem Unternehmen und Ihren Produkten in Verbindung bringt, oder sei es auch nur, weil bei Ihren Kunden Verwirrung darüber eintritt, welchem Unternehmen Ihre Produkte zuzuordnen sind.
Sofortmaßnahmen: Beweissicherung
Um Ihre Rechte durchzusetzen, benötigen wir Beweismaterial. Machen Sie also Fotos, nehmen Sie Flyer mit und lassen Sie sich vom Messeveranstalter die Kontaktdaten des verantwortlichen Unternehmens geben. Wir gehen davon aus, dass Sie diese Dinge parallel zu unserer Beauftragung bereits erledigen können, etwa während wir auf dem Weg zu Ihnen sind, damit wir schneller für Sie tätig werden können. Falls Ihnen derartige Beweissicherungsmaßnahmen kurzfristig nicht möglich sein sollten, erledigen wir das aber selbstverständlich gerne selbst.
Was können wir für Sie tun?
Wir sind ausschließlich im gewerblichen Rechtsschutz tätig und beherrschen die Klaviatur des Eilrechtsschutzes. Es kann ratsam sein, zunächst vergleichsweise diskret vorzugehen, indem Sie zunächst (nur) eine Abmahnung aussprechen, gegebenenfalls mit einer extrem kurzen Frist von nur wenigen Stunden. Parallel kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vorbereitet werden. In vielen Fällen ist es aber auch möglich, ohne vorangegangene Abmahnung vom Gerichtsvollzieher den Messestand räumen zu lassen, nachdem wir eine einstweilige Verfügung erwirkt haben, damit das Fachpublikum die Verletzerprodukte gar nicht erst bemerkt.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie umgehend oder kommen sofort zu Ihnen auf die Messe, sichern Beweismaterial oder übergeben die fertige Abmahnung unmittelbar Ihrem Gegner. Wir beantragen den Erlass einer einstweiligen Verfügung und holen sie sofort nach ihrem Erlass beim zuständigen Richter ab, um sie unmittelbar danach am Messestand des Gegners zu vollstrecken. Gern begleiten wir den Gerichtsvollzieher beim Vollstreckungsauftrag, um sicherzustellen, dass alle Produkte, die Ihre Rechte verletzen, vollständig vom Messestand des Plagiators entfernt werden.
Eine Erstberatung bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Abmahnung erhalten?
Falls Ihnen die Verletzung fremder Rechte durch Ihren Messeauftritt vorgeworfen wird, ist ebenfalls Eile geboten. Es droht binnen weniger Stunden der Erlass einer einstweiligen Verfügung, die sofort vollstreckt werden kann. Auch in solchen Fällen können Sie sich gerne an uns wenden. Wir wissen, wie man einen Messestand räumen lässt, und wir wissen selbstverständlich auch, wie man das verhindert. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.
Messe-Notfall-Hotline
Messeangelegenheiten sind in der Regel äußerst eilig. Wir haben deshalb eine Messe-Notfall-Hotline eingerichtet, auf der Sie uns auch außerhalb der üblichen Bürozeiten per Mobilfunk erreichen:
Messe-Notfall +49 (211) 54 555 95 8
Wählen Sie diese Nummer, wenn Sie auf einer Messe sofort anwaltliche Hilfe benötigen.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Rechtsgebiete Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.