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Schutzschrift hinterlegen. Einstweilige Verfügungen abwehren.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten oder andere Anhaltspunkte für eine drohende einstweilige Verfügung haben, kann es passieren, dass Ihnen ein bestimmtes Verhalten mittels einstweiliger Verfügung vorläufig untersagt wird. In einer solchen Situation bietet sich die Hinterlegung einer Schutzschrift an.


Sofern der Antragsteller dem Gericht die besondere Dringlichkeit der Sache glaubhaft machen kann, kann eine einstweilige Verfügung erlassen werden. Das kann innerhalb weniger Tage oder im Einzelfall – etwa bei besonders eiligen Messeangelegenheiten – sogar innerhalb weniger Stunden passieren, und zwar ohne mündliche Verhandlung, also ohne dass Sie vor Erlass der Entscheidung überhaupt Gelegenheit hatten, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Ihnen wird dann ein bestimmtes Verhalten vorläufig untersagt, das Sie dann vom einen auf den anderen Tag einstellen müssten.


Dadurch werden möglicherweise Fakten geschaffen, die einen irreparablen Schaden für Sie verursachen. Dieser Gefahr können Sie dadurch begegnen, dass Sie eine Schutzschrift beim Zentralen Schutzschriftenregister hinterlegen. Eine Schutzschrift ist die vorsorgliche Erwiderung auf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und ähnelt einer Klageerwiderung; die Besonderheit liegt darin, dass die Schutzschrift bereits hinterlegt werden muss, bevor ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung überhaupt gestellt wird.


Sie können so sicherstellen, dass Sie Gelegenheit haben, sich zu den Vorwürfen zu äußern und möglicherweise entscheidungserhebliche Tatsachen vorzutragen, welche die Gegenseite dem Gericht vielleicht verschweigt. Außerdem können Sie dem Gericht so Ihren Rechtsstandpunkt deutlich machen.

Was können wir für Sie tun?

Wir hinterlegen für Sie eine Schutzschrift bei allen zuständigen Gerichten und im elektronischen Schutzschriftenregister. Damit kann eine gerichtliche Entscheidung nicht ergehen, ohne dass Ihr Standpunkt vom Gericht berücksichtigt wird.


In vielen Fällen lässt sich auf diese Weise zumindest eine mündliche Verhandlung erzwingen. Sie gewinnen so Zeit und haben ausreichend Gelegenheit, sich gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu verteidigen, wenn dieser nicht schon aufgrund der Schutzschrift zurückgewiesen wird.


Eine Erstberatung bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Abmahnung erhalten?

Unabhängig davon, ob eine Schutzschrift hinterlegt wird oder nicht, ist es wichtig, schnell auf die Abmahnung zu reagieren. Wir prüfen für Sie, ob ein Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht und wehren ungerechtfertigte, möglicherweise auch überzogene Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Rechtsgebiete Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.