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Urheberrecht – Schutz Ihrer kreativen Leistungen.

Wir schützen das geistige Eigentum unserer Mandanten. Vom Urheberrecht erfasst ist das geistige Eigentum der Inhaber von Leistungsschutzrechten, etwa Sendeunternehmen, ausübenden Künstlern, von Tonträger-, Film- und Datenbankherstellern, und natürlich das geistige Eigentum des Urhebers selbst.


Urheberrechtlich geschützt ist alles, was entweder das Ergebnis geistigen Schaffens, mit anderen Worten eine kreative Leistung, oder das Ergebnis eines erheblichen organisatorischen oder finanziellen Aufwands ist. Geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu zählen insbesondere Texte (z.B. Gedichte, Bücher, Reden, Aufsätze, Computerprogramme), Werke der Baukunst und der angewandten Kunst, Musikstücke, Hörbücher, Filme und Fernsehsendungen, Bilder und Fotografien sowie wissenschaftliche oder technische Zeichnungen, also Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Die Herstellung eines Films oder Tonträgers an sich ist ebenso geschützt.


Das Urheberrecht schützt zunächst die ideellen Interessen des Urhebers. Der Urheber kann aufgrund des Urheberpersönlichkeitsrechts beispielsweise verlangen, bei jeder Verbreitung in den Medien als Urheber des Werkes genannt zu werden. Schließlich kann er verbieten, dass sein Werk entstellt oder auf andere Weise beeinträchtigt wird – das ist etwa für Architekten äußerst relevant.


Außerdem sind die materiellen Interessen des Urhebers geschützt. Ihm allein steht die wirtschaftliche Verwertung seines Werks zu. In diesem Zusammenhang spielen auch die sogenannten Leistungsschutzrechte eine wichtige Rolle, die nicht unmittelbar an eine kreative Leistung anknüpfen, sondern beispielsweise wegen des mit der Ausstrahlung einer Funksendung (Schutz des Sendeunternehmens) oder der Herstellung eines Films oder Tonträgers (Schutz des Filmherstellers, Schutz des Tonträgerherstellers) einhergehenden organisatorischen Aufwands und der dafür erforderlichen Investitionen dem Sendeunternehmen und dem Film- und Tonträgerhersteller eigene, ausschließliche Verwertungsrechte zubilligen.

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten Urheber und die Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, insbesondere Bildagenturen, Fotografen, Designer, Künstler und andere Kreative, und die Inhaber verwandter Schutzrechte (Leistungsschutzrechte), etwa Sendeunternehmen und Tonträger- und Filmhersteller, und zwar jeweils sowohl in vertraglichen Angelegenheiten, etwa bei der Verhandlung von urheberrechtlichen Lizenzverträgen, als auch beim Schutz ihres geistigen Eigentums. Wenn Ihre mit Kreativität und Herzblut entwickelten Werke kopiert werden, kann das – von der Respektlosigkeit und Missachtung der persönlichen Leistung einmal abgesehen – dazu führen, dass Ihnen ganz erhebliche Einnahmen entgehen; denn warum soll man für etwas bezahlen, das man auch gratis bekommen kann?


Gegen Urheberrechtsverletzungen gehen wir deshalb konsequent vor, etwa bei der unberechtigten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke oder bei Verletzung der genannten Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen oder Film- und Tonträgerherstellern. In solchen Fällen setzen wir Ihre Unterlassungsansprüche mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung in kurzer Zeit durch und sorgen in geeigneten Fällen dafür, dass die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden. Nur so lässt sich Ihr geistiges Eigentum wirkungsvoll und nachhaltig schützen.


Daneben steht dem Verletzten bei Verschulden Schadensersatz zu, der im Urheberrecht in der Regel nach der Lizenzanalogie berechnet wird: er erhält die Vergütung, die er verlangen könnte, wenn er eine Lizenz für die Nutzung seiner Werke in der Form erteilt hätten, in der sie tatsächlich ohne Lizenz genutzt wurden. Die so errechneten fiktiven Lizenzgebühren ziehen wir selbstverständlich ebenfalls für unsere Mandanten ein.


Eine Erstberatung im Urheberrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten?

Wenn Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden sind, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich fremde Urheberrechte verletzen und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zum Thema Urheberrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.