DE  EN

Kosmetische Mittel

Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (LFGB) sind


Kosmetische Mittel


wie folgt definiert. Kosmetische Mittel sind


Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle


  •  zur Reinigung,

  •  zum Schutz,

  •  zur Erhaltung eines guten Zustandes,

  •  zur Parfümierung,

  •  zur Veränderung des Aussehens

  •  oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen.


Als kosmetische Mittel gelten nicht


Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind.


Von kosmetischen Mitteln abzugrenzen sind unter anderem Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Arzneimittel.

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten Unternehmen der Kosmetikindustrie bei der Einstufung von Produkten als kosmetische Mittel und bei der wettbewerbskonformen Gestaltung von Werbemaßnahmen für Kosmetik.


Wir prüfen Werbeaussagen und verfolgen wettbewerbsrechtliche Verstöße. Die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten setzen wir schnell, wirkungsvoll und nachhaltig mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung durch.


Eine Erstberatung im Vertriebsrecht und eine Erstberatung im Wettbewerbsrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Vertriebsrecht, Wettbewerbsrecht, und Kosmetikwerbung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.