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Markenanmeldung in Deutschland, Europa und international.

Eine eingetragene Marke gewährt Ihnen das exklusive Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen; der Inhaber einer Marke kann es Dritten nach der Eintragung der Marke untersagen, ohne seine Zustimmung identische oder ähnliche Zeichen für entsprechende Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.


Schützen Sie deshalb Ihre Marken, bevor es ein anderer tut. Wegen des strengen Prioritätsgrundsatzes im Markenrecht setzen sich bei Vorliegen von Verwechslungsgefahr in der Regel ältere Marken gegen jüngere durch.

Markenform

Als Marke geschützt werden können beispielsweise Zeichen und Wörter (insbesondere Namen), Abbildungen, Logos, Buchstaben,Zahlen und Symbole, soweit sie Unterscheidungskraft aufweisen – sie müssen geeignet sein, die Dienstleistungen oder Waren eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden.


  •  Eine Wortmarke besteht nur aus Buchstaben, Zahlen oder anderen Schriftzeichen,

  •  während eine Bildmarke ausschließlich grafische Elemente hat.

  •  Eine Wort-/Bildmarke kombiniert diese beiden Markenformen; sie hat sowohl Textelemente als auch grafische Elemente.

  •  Weniger verbreitete Markenformen sind beispielsweise 3D-Marken und reine Farbmarken.


Eine Marke wird nur dann eingetragen, wenn sie im Markenregister so dargestellt werden kann, dass klar und eindeutig bestimmt werden kann, was genau geschützt wird, und darüber hinaus keine absoluten Schutzhindernisse bestehen wie etwa das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft, Täuschungsgefahr oder ein Freihaltebedürfnis aufgrund des beschreibenden Charakters der Zeichenfolge.

Individual- oder Kollektivmarke

Eine Individualmarke dient der Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von denen anderer Unternehmen. Inhaber einer solchen Marke können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Die meisten eingetragenen Marken sind Individualmarken.


Inhaber einer Kollektivmarke kann hingegen nur ein rechtsfähiger Verband (etwa von Händlern oder Herstellern) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein. Kollektivmarken werden zur Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen von Mitgliedern eines Verbandes von denen ihrer Mitbewerber verwendet. Kollektivmarken werden häufig zur Kennzeichnung von Produkten verwendet, die bestimmte gemeinsame Merkmale aufweisen.

Territoriale Reichweite: Deutschland, Europa oder international

Der Markenschutz endet an der Landesgrenze. Die Entscheidung über die Reichweite Ihrer Marke ist deshalb von erheblicher Bedeutung und hängt im Wesentlichen davon ab, wo Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen in Zukunft absetzen wollen – in Deutschland, der Europäischen Union oder in anderen Ländern.

Kollisionsrecherche

Die Anmeldung einer Marke kostet nicht viel. Das kann sich ändern, wenn Sie fremde Markenrechte verletzen; das wird von den Markenämtern nur sehr eingeschränkt geprüft und das Ergebnis dieser Prüfung hat auch keinen unmittelbaren Einfluss auf das Eintragungsverfahren. Ohne vernünftige – also von einem Markenanwalt durchgeführte – Recherche vor der Markenanmeldung riskieren Sie allerdings die Abmahnung oder die Klage eines anderen Markeninhabers, was nicht nur hohe Kosten verursacht, sondern mit der möglicherweise auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die nicht nur Ihr Unternehmen, also eine haftungsbeschränkte juristische Person betreffen, sondern auch alle natürlichen Personen, die an der Markenverletzung beteiligt waren und die dann mit ihrem Privatvermögen haften. Diese Risiken lassen sich durch anwaltliche Beratung minimieren.


Wir prüfen vor der Anmeldung im Rahmen einer Markenrecherche, ob andere, bereits eingetragene Marken möglicherweise mit der neuen Marke kollidieren. Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der neuen Marke; durch eine geschickte Formulierung lassen sich sowohl eine optimale Schutzwirkung der Marke erzielen als auch Kollisionen mit anderen Marken und damit erhebliche und unnötige Mehrkosten vermeiden.

Eintragungsverfahren

Nach Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer neuen Marke führen wir die Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO oder der WIPO durch.


Nationale Marken mit Schutzwirkung nur für Deutschland sind beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt in München anzumelden. Die Markenstelle des DPMA prüft dann, ob die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob der Eintragung absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Wenn das nicht der Fall ist, trägt das DPMA die neue Marke in das Markenregister ein und veröffentlicht die Eintragung im elektronischen Markenblatt; Sie erhalten schließlich eine Urkunde über die Markeneintragung. Hier finden Sie weitere Informationen zur Markenanmeldung beim DPMA: Marke schützen in Deutschland.


Unionsmarken (EU-Marke) mit Schutzwirkung für die Europäische Union können beim EUIPO, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (European Union Intellectual Property Office) in Alicante, Spanien angemeldet werden. Sie können so mit einer einzigen Anmeldung Schutz für alle Mitgliedsstaaten der EU erlangen; allerdings kann auch ein erfolgreicher Widerspruch aus einem einzigen Land die ganze Unionsmarke zunichte machen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Markenanmeldung beim EUIPO: EU-Marke schützen in Europa.


Internationale Marken (IR-Marke) sind bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf, Schweiz über das DPMA oder EUIPO anzumelden. Der Schutz einer schon bestehenden Marke wird dabei auf ein weiteres Land erstreckt; die Marke wird „international registriert“. Die WIPO trägt die Marke in das internationale Register ein und veröffentlicht die Eintragung in der Gazette des marques internationales. Dadurch ist die Marke in jedem der in der Anmeldung benannten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Soweit der Markenschutz gewährt wird, hat der Inhaber der IR-Marke die gleichen Rechte wie ein Inhaber einer nationalen Marke in dem jeweiligen Land. Die Schutzdauer beträgt bei einer nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) angemeldeten IR-Marke zwanzig Jahre und bei einer nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) angemeldeten IR-Marke zehn Jahre; sie kann beliebig oft verlängert werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Markenanmeldung bei der WIPO: IR-Marke international schützen.


Hier finden Sie einen Überblick über die Kosten der Markenanmeldung.

Nach der Eintragung: Überwachung Ihrer Marke

Wir schützen die Marken unserer Mandanten, indem wir im Rahmen der Markenüberwachung die Anmeldung neuer Marken in Deutschland, Europa und weltweit beobachten und Widerspruchsverfahren gegen solche Marken führen, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit Ihren Marken besteht; gegen Marken, die wegen Nichtigkeit oder Verfalls löschungsreif sind, führen wir Löschungsverfahren. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Verfolgung von Markenverletzungen – Markenschutz.


Gerne übernehmen wir auch die Markenverwaltung Ihres vollständigen Markenportfolios, d.h. wir überwachen sämtliche Fristen und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den jeweiligen Markenämtern und Dritten. Wir verfügen über Expertise in diesem Spezialgebiet und entlasten Ihre Mitarbeiter nachhaltig.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Themen Markenrecht und Markenanmeldung zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.