ERLENHARDT RECHTSANWÄLTE. MARKEN, VERTRIEB & WERBUNG.
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Erlenhardt Rechtsanwälte – Wir schützen Marken und gestalten Vertrieb, Marketing und Werbung.
Unser Fokus ist der Schutz von Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten sowie Vertrieb, Marketing und Werbung. Aufgrund unser klaren Ausrichtung ist gewährleistet, dass wir unsere Mandanten zu diesen Themen langfristig optimal beraten können.
Unsere Leistungen im Überblick
Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir nationale und internationale Markenstrategien, führen Markenanmeldungen und Designanmeldungen durch und schützen die Marken, Unternehmenskennzeichen, Designs und Geschmacksmuster unserer Mandanten in Deutschland, Europa und weltweit, indem wir konsequent gegen Verletzungen vorgehen.
Wir gestalten und entwickeln Vertriebsverträge und beraten unsere Mandanten bei der Vermarktung ihres geistigen Eigentums, etwa bei der Gestaltung von Lizenzverträgen für Marken, Patente, Designs und Geschmacksmuster. Wir beraten insbesondere auch zur Produktsicherheit und zum Vertrieb von Elektrogeräten sowie zu Wettbewerbsfragen, etwa Wettbewerbs- und Abwerbeverboten.
Unsere Mandanten unterstützen wir bei der Einhaltung und Durchsetzung der Regeln des fairen Wettbewerbs beim Vertrieb und in der Werbung, damit ihr wirtschaftlicher Erfolg nicht durch unlauteres Verhalten ihrer Konkurrenten gefährdet wird. Um den Wissens- und Wettbewerbsvorsprung unserer Mandanten zu erhalten, sorgen wir für den Schutz von Know-how, Kundendaten und anderer Geschäftsgeheimnisse.
Weitere Details zu unserem Leistungsangebot und zu unserer Arbeitsweise finden Sie hier.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Rechtsgebiete Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.