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Unternehmenskennzeichen schützen

Allein der Betrieb eines Unternehmens bietet bereits einen gewissen Schutz für seinen Namen. Schon durch die Aufnahme des Betriebs entsteht ein Unternehmenskennzeichen, das in der Regel dem Inhaber des Unternehmens zusteht. Ein Unternehmenskennzeichen schützt den Namen, die Firma oder andere Bezeichnung eines Unternehmens und muss anders als eine Marke in keinem Register eingetragen werden; ob das Unternehmen also beispielsweise im Handelsregister eingetragen ist oder nicht, spielt keine Rolle. Ergänzend zu dem ohnehin bestehenden Schutz des Firmennamens als Unternehmenskennzeichen empfehlen wir in der Regel, den Firmennamen auch als Marke anzumelden.


Das Unternehmenskennzeichen gewährt dem Inhaber das exklusive Recht, es im geschäftlichen Verkehr zu benutzen; er kann es Dritten untersagen, ohne seine Zustimmung identische oder ähnliche Zeichen in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten Unternehmer bei Bedarf gerne zu der Frage, wie sie ihren Firmennamen optimal schützen können, und entwickeln gemeinsam mit ihnen eine auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Markenstrategie, um eine optimale Schutzwirkung zu erzielen.


Gegen Kennzeichenverletzungen gehen wir konsequent vor. Die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten setzen wir mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung effektiv und effizient durch. Gleiches gilt für die Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche, die bei der Verletzung eines Unternehmenskennzeichens entstehen. Nur so lassen sich Ihre Unternehmenskennzeichen wirkungsvoll und nachhaltig schützen.


Eine Erstberatung im Markenrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Abmahnung wegen Kennzeichenverletzung erhalten?

Wenn Sie wegen der Verletzung eines Unternehmenskennzeichens oder einer Markenverletzung abgemahnt worden sind, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich ein Unternehmenskennzeichen oder eine Marke verletzen und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Unternehmenskennzeichen zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.