Verteidigung gegen Abmahnungen

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Abmahnung von Faustmann Neumann Rechtsanwälte für Thomas Sommer, Xears e.K. wegen unlauteren Wettbewerbs beim Verkauf von Kopfhörern

12.05.2014

Gegner: Thomas Sommer, Xears e.K., Alsenzer Weg 41, 12559 Berlin

vertreten von: Faustmann Neumann, Kaiserstr. 30a, 40479 Düsseldorf

Herr Thomas Sommer, handelnd unter der Firma Xears e.K., hat Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße von der Kanzlei Faustmann Neumann aus Düsseldorf verschicken lassen.

In den uns vorliegenden Abmahnungen aus den Jahren 2013 und 2014 wurden Verstöße gegen das ElektroG und das ProdSG gerügt, beispielsweise weil der Empfänger seinen Informationspflichten nicht nachgekommen oder nicht bei der Stiftung ear registriert sei. Derartige Gefahren lauern insbesondere, wenn Kopfhörer verkauft werden, die nicht für den deutschen Markt bestimmt sind.

Verlangt wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft über die Quelle der Kopfhörer sowie Erstattung von Anwaltsgebühren.

Abmahnung rechtsmissbräuchlich?

Ein Kollege hat darüber berichtet, dass das Verhalten von Herrn Sommer als rechtsmissbräuchlich beurteilt wurde. Rechtsmissbräuchlich kann eine Abmahnung etwa dann sein, wenn damit in erster Linie sachfremde Motive verfolgt werden, etwa wenn es in erster Linie nicht um die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen geht, sondern um die Generierung möglichst hoher Anwaltsgebühren und Vertragsstrafen. Der Abgemahnte muss dann weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch die entstandenen Anwaltsgebühren erstatten. Der Bundesgerichtshof hat außerdem entschieden, dass der Abgemahnte bei einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung einen Unterlassungsvertrag kündigen kann, der aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung zustande gekommen ist; er muss dann auch keine Vertragsstrafe zahlen.

Wir hatten bei den uns vorliegenden Fällen keinen Anhaltspunkt dafür, wussten zu diesem Zeitpunkt allerdings auch noch nicht, dass Herr Sommer vermutlich Abmahnungen in großer Zahl ausgesprochen hat. Ob das letztlich rechtsmissbräuchlich war, können wir nicht beurteilen. Es hat aber offenbar mehr als ein Gericht so gegen Herrn Sommer entschieden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „rechtsmissbräuchliche Abmahung“.

Nicht voreilig zahlen oder unterschreiben

Wenn Sie eine solche oder eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Es droht sonst eine Klage oder eine einstweilige Verfügung.


Marken-, wettbewerbs-, design- und urheberrechtlichen Abmahnungen ist häufig eine Unterlassungserklärung beigefügt, die Sie allerdings ohne vorherige anwaltliche Prüfung keinesfalls unterschreiben sollten. Solche Unterlassungserklärungen sind häufig viel zu weit gefasst, so dass Sie möglicherweise erheblich mehr versprechen würden als erforderlich – wenn es überhaupt erforderlich ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei einer künftigen Zuwiderhandlung möglicherweise eine Vertragsstrafe zahlen müssen, die bei mehreren Tausend Euro liegen kann, wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben.


Auch wenn die Abmahnung auf den ersten Blick vielleicht überzeugend klingen mag, müssen die geltend gemachten Ansprüche keineswegs bestehen. Bitte nehmen Sie auch keine Zahlung an die Gegenseite vor, bis die Abmahnung geprüft ist. In mehreren Fällen konnten wir unsere Mandanten allein aufgrund leicht zu übersehender rechtlicher Details, die ein juristischer Laie möglicherweise nicht erkannt hätte, erfolgreich verteidigen.

Machen Sie keine Experimente

Es ist fast immer sinnvoll, sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren, und zwar selbst dann, wenn die darin enthaltenen Behauptungen zutreffen. Aber: Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht sind Spezialgebiete. Es ist daher kaum möglich, sich selbst erfolgreich zu verteidigen.

Gehen Sie kein Risiko ein und nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Mit erfahrenem Anwalt an Ihrer Seite stehen die Chancen deutlich besser. Aufgrund unserer Fokussierung auf gewerblichen Rechtsschutz (was ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?) können wir Sie in solchen Fällen optimal beraten.

Was können wir für Sie tun?

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen verteidigt und wissen, was zu tun ist. Wir prüfen für Sie, ob ein Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht und wehren ungerechtfertigte, möglicherweise auch überzogene Forderungen ab. So einfach funktioniert‘s:


1. Abmahnung einsenden

Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich per E-Mail oder per Fax – dadurch entstehen noch keine Kosten.


2. Von erfahrenem Rechtsanwalt beraten lassen

Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und geben eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten ab. Wir beraten Sie gerne auch umfassend, entweder vorab im Rahmen einer Erstberatung oder nach Mandatserteilung. Dann entwickeln wir auch eine passende Verteidigungsstrategie, die wir selbstverständlich mit Ihnen abstimmen.


3. Richtig reagieren

Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen – in anderen Fällen geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und begrenzen Ihre Kosten. Selbstverständlich übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite.


Wir verteidigen Sie umfassend gegen die Abmahnung. Die Übersendung Ihrer Unterlagen dient der Klärung des Sachverhalts und ist in jedem Fall kostenfrei.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Eine Erstberatung bei Abmahnungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei Mandatierung in voller Höhe angerechnet werden. Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und schildern Ihren Fall. Wir stehen für alle Fragen bei Abmahnungen in den Rechtsgebieten Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.


Lösen Sie Ihr Problem jetzt – rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.




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