Abmahnungen
Abmahnung von Faustmann Neumann Rechtsanwälte für Thomas Sommer, Xears e.K. wegen unlauteren Wettbewerbs beim Verkauf von Kopfhörern
12.05.2014
Gegner: Thomas Sommer, Xears e.K., Alsenzer Weg 41, 12559 Berlin
vertreten von: Faustmann Neumann, Kaiserstr. 30a, 40479 Düsseldorf
Herr Thomas Sommer, handelnd unter der Firma Xears e.K., hat Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße von der Kanzlei Faustmann Neumann aus Düsseldorf verschicken lassen.
In den uns vorliegenden Abmahnungen aus den Jahren 2013 und 2014 wurden Verstöße gegen das ElektroG und das ProdSG gerügt, beispielsweise weil der Empfänger seinen Informationspflichten nicht nachgekommen oder nicht bei der Stiftung ear registriert sei. Derartige Gefahren lauern insbesondere, wenn Kopfhörer verkauft werden, die nicht für den deutschen Markt bestimmt sind.
Verlangt wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft über die Quelle der Kopfhörer sowie Erstattung von Anwaltsgebühren.
Abmahnung rechtsmissbräuchlich?
Ein Kollege hat darüber berichtet, dass das Verhalten von Herrn Sommer als rechtsmissbräuchlich beurteilt wurde. Rechtsmissbräuchlich kann eine Abmahnung etwa dann sein, wenn damit in erster Linie sachfremde Motive verfolgt werden, etwa wenn es in erster Linie nicht um die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen geht, sondern um die Generierung möglichst hoher Anwaltsgebühren und Vertragsstrafen. Der Abgemahnte muss dann weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch die entstandenen Anwaltsgebühren erstatten. Der Bundesgerichtshof hat außerdem entschieden, dass der Abgemahnte bei einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung einen Unterlassungsvertrag kündigen kann, der aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung zustande gekommen ist; er muss dann auch keine Vertragsstrafe zahlen.
Wir hatten bei den uns vorliegenden Fällen keinen Anhaltspunkt dafür, wussten zu diesem Zeitpunkt allerdings auch noch nicht, dass Herr Sommer vermutlich Abmahnungen in großer Zahl ausgesprochen hat. Ob das letztlich rechtsmissbräuchlich war, können wir nicht beurteilen. Es hat aber offenbar mehr als ein Gericht so gegen Herrn Sommer entschieden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „rechtsmissbräuchliche Abmahung“.
