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Markenrecht – Schutz Ihrer Marken und Kennzeichen.

Der Wert von Marken kann nicht hoch genug bewertet werden. Marken erlauben es Unternehmen, ihre Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und sich so von der Konkurrenz abzugrenzen. Wir setzen uns dafür ein, dass unseren Mandanten das möglichst gut gelingt.


Marken bilden häufig einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes und sind deshalb mit allen Mitteln zu verteidigen. Der Erwerb einer Marke gewährt dem Inhaber das exklusive Recht, sie im geschäftlichen Verkehr zu benutzen; er kann es Dritten untersagen, ohne seine Zustimmung identische oder ähnliche Zeichen für entsprechende Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Entsprechendes gilt für geschäftliche Bezeichnungen, also Unternehmenskennzeichen (Name, Firma oder andere Bezeichnung eines Unternehmens), Werktitel und geografische Herkunftsangaben.


Wegen des strengen Prioritätsgrundsatzes im Markenrecht setzen sich bei Vorliegen von Verwechselungsgefahr in der Regel ältere Kennzeichen gegen jüngere durch. Schützen Sie deshalb Ihre Marken, bevor ein anderer ähnliche oder gar identische Marken anmeldet!

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten die Inhaber etablierter Marken beim Ausbau und der Pflege ihres Markenportfolios. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir eine auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Markenstrategie, um eine optimale Schutzwirkung zu erzielen. Gerne beraten wir auch erfolgreiche Unternehmer bei der Entwicklung einer Markenstrategie, die erstmalig eine Marke anmelden möchten, um ihre Waren oder Dienstleistungen zu schützen.


Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Markenrecherche (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, Firmennamenrecherche, Werktitelrecherche) nach älteren Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktiteln, mit denen eine neu anzumeldende Marke möglicherweise kollidiert; eine Kollision kann sich manchmal schon durch die geringfügige Änderung des Zeichens oder des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses vermeiden lassen.


Nach einer individuellen Beratung und Recherche führen wir die Markenanmeldung der deutschen Marke, EU-Marke (Unionsmarke) oder der internationalen Registrierung (IR-Marke) beim DPMA, EUIPO oder bei der WIPO durch. Bei Widerspruch gegen die Markenanmeldung durch Dritte setzen wir die Anmeldung der Marke gegen den Widerspruch durch.


Gegen Markenverletzungen gehen wir im Rahmen von Markenverletzungsverfahren konsequent vor. Die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten setzen wir mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Grenzbeschlagnahme effektiv und effizient durch, gerne auch auf Messen, wo es besonders schnell gehen muss. Gleiches gilt für die Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche, die bei einer Markenverletzung entstehen. Nur so lassen sich Ihre Marken und Kennzeichen wirkungsvoll und nachhaltig schützen.


Die Kosten eines konsequenten Markenschutzes lassen sich durch laufende Markenüberwachung erheblich reduzieren. Wir beobachten deshalb den Markt genau und überwachen die Anmeldung neuer Marken in Deutschland, Europa und weltweit; nach Absprache mit unserer Mandanten führen wir Widerspruchsverfahren gegen die Anmeldung solcher Marken, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit Ihren Marken besteht, und Löschungsverfahren gegen Marken, die wegen Nichtigkeit oder Verfalls löschungsreif sind.


Gerne übernehmen wir die Markenverwaltung Ihres vollständigen Markenportfolios, das heißt wir überwachen sämtliche Fristen und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den jeweiligen Markenämtern und Dritten. Wir verfügen über Expertise und langjährige Erfahrung in diesem Spezialgebiet und entlasten Ihre Mitarbeiter nachhaltig.


Schließlich beraten wir Sie bei der Einräumung, dem Erwerb oder der Veräußerung von Markenlizenzen. Wir formulieren Markenlizenzverträge und verhandeln die Konditionen für unsere Mandanten.


Eine Erstberatung im Markenrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.

Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten?

Wenn Sie wegen einer Markenverletzung oder der Verletzung eines anderen Kennzeichens, etwa einer geschäftlichen Bezeichnung oder eines Werktitels, abgemahnt worden sind, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich eine Marke oder ein anderes Kennzeichen verletzen und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.


Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um das Thema Markenrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.