Abmahnungen
Abmahnung von Vogel & Partner für Blackroll AG wegen unlauteren Wettbewerbs und Geschmacksmusterverletzung (Designverletzung)
12.06.2018
Gegner: Blackroll AG, Hauptstraße 17, 8598 Bottighofen, Schweiz
vertreten von: Vogel & Partner, Königstraße 26, 70173 Stuttgart
Die Blackroll AG bietet laut Eigenwerbung (Stand Juni 2018) Menschen jeden Alters und Sport-Niveaus die Möglichkeit, ihre Flexibilität, Balance, Mobilität und Stärke durch intensive Selbstmassage und funktionelles Training einfach und effektiv zu verbessern. Sie stellt unter anderem Faszienrollen her.
Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Vogel & Partner aus Stuttgart zur Bearbeitung vor, in der es um Faszienrollen geht, die unser Mandant vertreibt. Die Blackroll AG lässt beanstanden, dass unser Mandant sich durch den Vertrieb dieser Faszienrollen unlauter verhalte, weil darin
- eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft der Faszienrollen unseres Mandanten gemäß § 4 Nr. 3 lit. a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und
- eine unangemessene Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Faszienrollen der Blackroll AG gemäß § 4 Nr. 3 lit. b UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
liege. Außerdem soll unser Mandant
- drei Gemeinschaftsgeschmacksmuster (= Designs mit Schutzwirkung für die Europäische Union) der Blackroll AG gemäß Art. 19 GGV (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung)
verletzen. Es werden zunächst Unterlassungsansprüche geltend gemacht, die durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden sollen. Außerdem verlangt die Kanzlei Vogel & Partner die Erstattung der enstandenen Kosten, die sie auf 1.752,90 € (netto) beziffert. Wir sind der Auffassung, dass diese Ansprüche nicht bestehen.
