Abmahnungen
Abmahnung von CBH Rechtsanwälte für Louis Vuitton Malletier, Société Anonyme, nach Beschlagnahme von Waren durch den Zoll
08.01.2019
Gegner: Louis Vuitton Malletier, Société Anonyme, Paris, Frankreich
vertreten von: Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung zur Bearbeitung vor, die von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag von Louis Vuitton Malletier in Frankreich verschickt wurde, und zwar wegen unberechtigter Verwendung eines Logos der Marke Louis Vuitton. Teilweise geschieht das, nachdem angeblich markenverletzende Ware vom Zoll beschlagnahmt wurde, teilweise auch nach der Durchführung eines Testkaufs.
In der Abmahnung werden Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gemäß § 14 Abs. 5 MarkenG geltend gemacht. Verlangt wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. in manchen Fällen wird die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 220,00 € verlangt; es können auch Schadensersatzansprüche, Auskunftsansprüche und Kostenerstattungsansprüche in Höhe von mehreren Tausend Euro folgen.
