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Firmennamen schützen
Ihr Firmenname ist vermutlich bereits als Unternehmenskennzeichen geschützt. Ein Unternehmenskennzeichen bietet schon ein gutes Schutzniveau für Ihren Firmennamen, hat aber einige Nachteile gegenüber einer eingetragenen Marke; deshalb ist in der Regel eine Markenanmeldung und gegebenenfalls ergänzend eine Design- oder Geschmacksmusteranmeldung sinnvoll. Eine eingetragene Marke bietet unter anderem die folgenden Vorteile:
• Bundesweiter oder EU-weiter Schutz, je nachdem, wo Sie Ihre Marke eintragen lassen
• Eindeutiges Prioritätsdatum – es gibt keine Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Anmeldedatums der Marke, das sich eindeutig aus dem Markenregister ergibt
• Eindeutiger Schutzumfang – die geschützten Waren und Dienstleistungen sind im Markenregister aufgelistet, so dass der Schutzumfang der Marke meist wesentlich leichter zu bestimmen ist als der Schutzumfang eines Unternehmenskennzeichens
• Leichteres Vorgehen gegen Nachahmer – es gib im Streitfall beispielsweise keine Diskussion über markenmäßige oder kennzeichenmäßige Benutzung, wiel es nicht mehr darauf ankommt, wenn Ihnen auch eine eingetragene Marke zur Verfügung steht
• Nach der Eintragung können Sie das ®-Symbol neben Ihrem Firmennamen oder Firmenlogo verwenden
• Zeitlich unbegrenzter Schutz – der Markenschutz kann beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden
Was können wir für Sie tun?
Wir beraten Sie gerne zu der Frage, wie Sie ihren Firmennamen optimal schützen können. In der Regel empfehlen wir, den Firmennamen als Marke anzumelden und gegebenenfalls zusätzlich eine Design- oder Geschmacksmusteranmeldung. Ob und inwieweit das für Sie sinnvoll ist, prüfen wir selbstverständich vorab. Gemeinsam mit ihnen entwickeln wir zunächst eine auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Markenstrategie, um eine optimale Schutzwirkung für Ihr Unternehmen zu erzielen, und zwar auch unter Berücksichtigung der damit einhergehenden Kosten. Im Anschuss folgen – soweit jeweils erforderlich und gewünscht – Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenüberwachung und gegebenenfalls Markenverwaltung Ihres Markenportfolios.
Wenn Konkurrenten Ihren Firmennamen kopieren oder sich zu nah daran anlehnen und dadurch Ihre Rechte verletzen, unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Gegen Kennzeichenverletzungen und Markenverletzungen gehen wir konsequent vor. Die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten setzen wir mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung effektiv und effizient durch. Gleiches gilt für die Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche, die bei der Verletzung eines Unternehmenskennzeichens entstehen. Nur so lassen sich Ihre Firmennamen wirkungsvoll und nachhaltig schützen.
Eine Erstberatung im Markenrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Abmahnung wegen Ihres Firmennamens erhalten?
Wenn Sie wegen Ihres Firmennamens abgemahnt worden sind, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per Fax oder E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie tatsächlich eine Marke oder ein anderes Kennzeichen verletzen, und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.
Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Firmennamen zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.