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Firmennamen schützen
Ihr Firmenname ist vermutlich bereits als Unternehmenskennzeichen geschützt. Ein Unternehmenskennzeichen kann schon ein gutes Schutzniveau für Ihren Firmennamen bieten, hat aber einige Nachteile gegenüber einer eingetragenen Marke und einem eingetragenen Design; deshalb ist in der Regel eine Markenanmeldung und gegebenenfalls ergänzend eine Design- oder Geschmacksmusteranmeldung sinnvoll.
Eine eingetragene Marke bietet unter anderem die folgenden Vorteile gegenüber einem Unternehmenskennzeichen:
• Bundesweiter oder EU-weiter Schutz, je nachdem, wo Sie Ihre Marke eintragen lassen. Ein Unternehmenskennzeichen kann hingegen geografisch auf das Einzugsgebiet Ihres Unternehmens beschränkt sein, was insbesondere dann problematisch sein kann, wenn Sie Einzugsgebiet Ihres Unternehmens vergrößern möchten.
• Eindeutiges Prioritätsdatum – es gibt keine Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Anmeldedatums der Marke, das sich eindeutig aus dem Markenregister ergibt. Bei einem Unternehmenskennzeichen muss der Zeitpunkt der Entstehung hingegen nachgewiesen werden, und zwar auch in geografischer Hinsicht.
• Eindeutiger Schutzumfang – die geschützten Waren und Dienstleistungen sind im Markenregister aufgelistet, so dass der Schutzumfang der Marke meist wesentlich leichter zu bestimmen ist als der Schutzumfang eines Unternehmenskennzeichens, dessen Schutzbereich auch insoweit im Zweifel nachzuweisen ist.
• Leichteres Vorgehen gegen Nachahmer – es gib im Streitfall beispielsweise keine Diskussion über markenmäßige oder kennzeichenmäßige Benutzung, wiel es nicht mehr darauf ankommt, wenn Ihnen auch eine eingetragene Marke zur Verfügung steht. Wenn Sie nur aus einem Unternehmenskennzeichen vorgehen, kann hingegen der Einwand erhoben werden, dass das Unternehmenskennzeichen überhaupt nicht unterscheidungskräftig ist und daher keine Rechte daraus beansprucht werden können.
• Nach der Eintragung können Sie das ®-Symbol neben Ihrem Firmennamen oder Firmenlogo verwenden; bei einem Unternehmenskennzeichen ist das nicht der Fall und wäre sogar irreführend.
• Zeitlich unbegrenzter Schutz – der Markenschutz kann beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden; ein Unternehmenskennzeichen kann hingegen genau so schnell erlöschen, wie es entstanden ist.
Was können wir in Bezug auf den Schutz Ihres Firmennamens für Sie tun?
Wir beraten Sie gerne zu der Frage, wie Sie ihren Firmennamen optimal schützen können. In der Regel empfehlen wir, den Firmennamen als Marke anzumelden und gegebenenfalls zusätzlich eine Design- oder Geschmacksmusteranmeldung. Ob und inwieweit das für Sie sinnvoll ist, prüfen wir selbstverständich vorab.
Gemeinsam mit ihnen entwickeln wir zunächst eine auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Markenstrategie, um eine optimale Schutzwirkung für Ihr Unternehmen zu erzielen, und zwar auch unter Berücksichtigung der damit einhergehenden Kosten. Im Anschuss folgen – soweit jeweils erforderlich und gewünscht – Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenüberwachung und gegebenenfalls Markenverwaltung Ihres Markenportfolios.
Wenn Konkurrenten Ihren Firmennamen kopieren oder sich zu nah daran anlehnen und dadurch Ihre Rechte verletzen, unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Gegen Kennzeichenverletzungen und Markenverletzungen gehen wir konsequent vor. Die Unterlassungsansprüche unserer Mandanten setzen wir mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung effektiv und effizient durch. Gleiches gilt für die Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche, die bei der unberechtiger Nutzung Ihres Firmennamens entstehen. Nur so lässt sich Ihr Firmenname wirkungsvoll und nachhaltig schützen.
Abmahnung wegen Ihres Firmennamens erhalten?
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Ihres Firmennamens erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Schicken Sie Ihre Abmahnung unverbindlich per E-Mail an unsere Kanzlei – wir prüfen für Sie, ob Sie mit Ihrem Firmennamen tatsächlich eine Marke oder ein anderes Kennzeichen verletzen, und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Vielleicht ist Ihr Gegner uns sogar schon bekannt.
Falls Sie von uns eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Hilfe von entsprechend spezialisierten Kollegen in Anspruch zu nehmen, damit die Angelegenheit so schnell und unbürokratisch wie möglich geregelt werden kann.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Eine Erstberatung im Markenrecht bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei weitergehender Beauftragung angerechnet werden.
Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen zu den Themen Markenrecht und Firmennamen zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.
