Abmahnungen
Abmahnung von Greyhills Rechtsanwälte für Hussain Hak wegen Markenverletzung (Habibi)
20.04.2021
Gegner: Dipl.-Ing. Hussain Hak, Schöneweider Straße 16, 12055 Berlin
vertreten von: Greyhills Rechtsanwälte (Bruno Glombitza), Severinskloster 5, 50678 Köln
Herr Hussain Hak lässt derzeit von der Kanzlei Greyhills mit Büros in Köln und Berlin Abmahnungen wegen angeblicher Markenverletzungen verschicken. Vorgeworfen wird dem Empfänger der uns vorliegenden Abmahnung, der Restaurants betreibt, dass er die Marke „Habibi“ verletze, die unter anderem Schutz für Restaurantdienstleistungen beansprucht. Verlangt wird unter anderem die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung der entstandenen Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Wir meinen, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen. Das Wort „habibi“ kommt, wie Herr Hak sicher weiß, aus dem Arabischen und ist ein persischer Familienname, der wörtlich in etwa mit „mein Geliebter“ übersetzt werden kann; üblicherweise wird dieser Ausdruck auch als Synonym für „Freund“ oder „Liebling“ gebraucht. In dieser Bedeutung hat das Wort – auch schon im Dezember 2010 – in etwa wie die Wörter „Freund“, „Kumpel“ oder „Kollege“ Einzug in die Alltagssprache in Deutschland genommen. Wir sind der Abmahnung mit diesem und weiteren Argumenten entgegen getreten und haben außerdem eine Schutzschrift hinterlegt. Herr Hak hat dann den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, die das angerufene Landgericht Köln zunächst nicht wie beantragt ohne mündliche Verhandlung erlassen hat, sondern uns zunächst aufgrund unserer Schutzschrift Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese Gelegenheit haben wir wahrgenommen und dabei den Standpunkt unseres Mandanten sehr deutlich dargelegt.
Wir werden berichten, wie es weitergeht.
