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Rechtsanwalt Florian Marlow, LL.M.


Ich betreue unsere Mandanten von unserem Kanzleisitz in Düsseldorf und unserer Zweigstelle in Duisburg aus in erster Linie in den Rechtsgebieten Wettbewerbsrecht, Vertriebsrecht, Urheberrecht, Designrecht und Markenrecht und berate insbesondere zu folgenden Themen:


  •  Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  •  Überprüfung und Durchsetzung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen

  •  Abwehr unberechtigter Forderungen und Hinterlegung von Schutzschriften


  •  Markenüberwachung und Verfolgung von Marken- und Kennzeichenverletzungen (national und international), auch auf Messen

  •  Führen von Widerspruchsverfahren gegen konkurrierende Markenanmeldungen

  •  Führen von Löschungsverfahren wegen Nichtigkeit oder Verfalls


  •  Beratung bei der Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken

  •  Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (national und international)

  •  Durchsetzung der Leistungsschutzrechte von Tonträgerherstellern, Filmherstellern und Sendeunternehmen

  •  Verfolgung von Design- und Geschmacksmusterverletzungen


  •  Beratung von Webshopbetreibern, etwa hinsichtlich Informationspflichten, Preisangaben, Buchpreisbindung und Kennzeichnung von Elektrogeräten

  •  Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und unlauteren geschäftlichen Handlungen

  •  Beratung hinsichtlich ElektroG, PAngV, ProdSG, HWG, LFGB, HCVO, HeilPrG, BuchPrG

  •  Beratung im Rahmen der Heilmittelwerbung, insbesondere hinsichtlich der Werbung für Arzneimittel, der Werbung für Medizinprodukte und der Werbung für Behandlungsmethoden

  •  Beratung bei der Gestaltung von Werbung für Lebensmittel und Werbung für Nahrungsergänzungsmittel im Hinblick auf gesundheitsbezogene Angaben und nährwertbezogene Angaben (Health-Claims-Verordnung, HCVO) und die Vermeidung von irreführenden Angaben

  •  Beratung hinsichtlich Verrat von Geschäftsgeheimnissen und Verrat von Betriebsgeheimnissen

  •  Beratung in Fällen, in denen es um die Abwerbung von Mitarbeitern oder Arbeitnehmern geht


Seit dem erfolgreichen Abschluss eines berufsbegleitenden Masterstudiengangs, in dem ich meine theoretischen Kenntnisse des gewerblichen Rechtsschutzes vertieft habe, führe ich den Titel Master of Laws (LL.M.) Gewerblicher Rechtsschutz. Ich bilde mich selbstverständlich regelmäßig fort und korrespondiere mit Ihnen auf Deutsch und auf Englisch.