DE  EN

Wir schützen Marken, Designs und Urheberrechte und gestalten Vertrieb, Marketing und Werbung – Was können wir für Sie tun?

Unser Anliegen ist es, mit unseren über Jahre erworbenen Kenntnissen persönlich, kompetent und individuell auf die Belange unserer Partner einzugehen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen; wie wir dabei vorgehen, haben wir weiter unten zusammengefasst. Wir arbeiten mit gestandenen Unternehmen und aufstrebenden Start-ups, Einzelunternehmern und Freiberuflern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammen und pflegen mit unseren Partnern jeweils eine langfristige Zusammenarbeit.

Marken und geschäftliche Bezeichnungen schützen – Markenrecht & Kennzeichenrecht

Kreative Leistungen schützen – Urheberrecht & Designrecht & Geschmacksmuster

KREATIVE LEISTUNGEN SCHÜTZEN

Urheberpersönlichkeits-

recht schützen

Schutz von Film- und Tonträgerherstellern

Recht am eigenen Bild

Complianceprüfung Urheberrecht

Vertrieb, Absatz und Verkaufsaktivitäten optimieren – Vertriebsrecht

Kommunikation und Marketing gestalten – Werbung & Wettbewerbsrecht

Prozesse führen und gewinnen

Wie wir arbeiten

Wir sind eine Anwaltsboutique mit starkem Fokus auf den Gewerblichen Rechtsschutz und arbeiten stets konzentriert und zielstrebig für den Erfolg unserer Partner. Bei uns gibt es nichts von der Stange, sondern nur individuelle Lösungen für unsere Mandanten. Wir bieten keine Pauschallösungen und arbeiten dementsprechend nicht mit Pauschalpreisen, sondern stets mit individuellen Budgets, die genau auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmt sind.

Beratung und streitige Auseinandersetzungen

Unser individueller Ansatz gilt erstens für Beratungsmandate, in denen es beispielsweise um die Entwicklung von passgenauen Lizenzverträgen oder Markenstrategien geht, die wir jeweils für jeden Mandanten im Detail abstimmen, anstatt zu versuchen, ihm eine mehr oder eben weniger gut passende Einheitslösung überzustülpen. Unser Ziel ist es, in unseren Tätigkeitsfeldern die beste Rechtsberatung zu liefern, die am Markt erhältlich ist, das heißt möglichst gute Verträge abzuschließen und möglichst gute Marken anzumelden (und nicht möglichst viele).


Zweitens gilt das genauso für streitige Auseinandersetzungen, bei denen wir uns nicht mit 80 oder 90 Prozent zufrieden geben, sondern so lange buddeln, bis wir auch das letzte Argument gefunden haben. Die meisten Fälle bearbeiten wir nach dem Vier-Augen-Prinzip, weil die Erfahrung zeigt, dass das einfach effektiver ist; höhere Kosten entstehen dadurch nicht, weil wir interne Beratungen (natürlich) nicht doppelt berechnen.

Abmahnungen und andere außergerichtliche Forderungsschreiben

Auch Abmahnungen und andere außergerichtliche Forderungsschreiben begründen wir in der Regel schon ausführlich im Rahmen eines von Anfang bis Ende konsequent durchdachten Schreibens, selbstverständlich stets mit Blick auf das zur Verfügung stehende Budget. Dadurch steigt erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass die Auseinandersetzung schon außergerichtlich beigelegt wird, weil der Gegner die Ansprüche unseres Mandanten erfüllt, so dass eine Klage überflüssig ist. Oder es gelingt uns auf diesem Weg, die Gegenseite davon zu überzeugen, dass die von ihr geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen oder dass ihre weitere Verfolgung im Rahmen einer Klage zumindest mit zu großen Risiken behaftet ist, als dass gerichtliche Schritte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll wären.

Gerichtliche Auseinandersetzungen: Einstweilige Verfügung und Klage

Manchmal führt an einer gerichtlichen Auseinandersetzung aber auch kein Weg vorbei. Es kommt vor, dass der Gegner unseres Mandanten einfach unseinsichtig ist und mit dem "Kopf durch die Wand" will, so dass unserem Mandanten keine andere Wahl bleibt, als seine Ansprüche mittels einstweiliger Verfügung und gegebenenfalls einer Klage durchzusetzen oder sich gegen derartige Schritte der Gegenseite zu verteidigen. Manchmal ist es für unsere Mandanten auch wichtig, nach einer unberechtigten Abmahnung Rechtssicherheit zu erlangen, die wir dann im Rahmen einer negativen Feststellungsklage herbeiführen.

Anwaltsboutique

Die Konditionen, zu denen wir tätig werden, entsprechen der zielorientierten Arbeitsweise und dem Qualitätsanspruch einer hoch spezialisierten Anwaltsboutique. Wir haben schlanke Strukturen und arbeiten deshalb in unseren Spezialgebieten extrem effizient. Den dadurch erlangten Preisvorteil geben wir an unsere Mandanten weiter. Wir arbeiten gerne mit Rechtsabteilungen zusammen, die auf unsere Expertise in der Spezialmaterie Gewerblicher Rechtsschutz zählen, aber auch die Beratung kleinerer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung und von Einzelunternehmern und Freiberuflern bereitet uns viel Freude.


Und was sagen unsere Mandanten dazu? Machen Sie sich am besten selbst ein Bild – einige aussagekräftige Rezensionen unserer Mandanten finden Sie auf verschiedenen externen Plattformen und in unseren Referenzen.

Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne

Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um die Themen Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht, Lizenzen, Vertriebsrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.

Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.